Sektgenuss mit Nachgeschmack
wien. (VN) Bittere Note beim Sektgenuss: Das Schaumweinsteuergesetz ist
vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als nicht verfassungswidrig beurteilt worden. Das Bundesfinanzgericht hatte die Sektsteuer als verfassungswidrig eingestuft und dem VfGH empfohlen, die Steuer aufzuheben. „Dieses Urteil ist zwar nicht verständlich, aber zu akzeptieren. Dies ändert aber nichts an der Fehlwirkung dieses Gesetzes zu Lasten der heimischen Betriebe“, so Schlumberger-Chef Eduard Kranebitter.