Land macht ein Bild vom Raum

Bis 2019 soll klar sein, wie der begrenzte Raum in Vorarlberg genutzt wird.
Bregenz. (VN-sca) Die Kleinheit des Landes Vorarlberg, die Übersichtlichkeit in allen Belangen: Politiker vergessen selten, auf diese Vorzüge hinzuweisen. In den vergangenen Monaten hat die im kleinen Land enden wollende Verfügbarheit von Grund und Boden für ordentlich Konflikt und Diskussion gesorgt: Die Vorstellungen und Wünsche, wie die Bodenressourcen genutzt werden sollen, klaffen aber weit auseinander.
„Gemeinsamer Raum“
Das Land reagiert auf den Streit, der sich durch alle Parteien und durch die verschiedenen Interessengruppen zieht, und kündigt an, mit einem Entwicklungskonzept für Klarheit zu sorgen. Statt Raumplanung wurde erst mal ein neuer Begriff gefunden: Das Raumbild Vorarlberg 2030 schaffe die Basis, um raumrelevante Themen umfassend abzudecken, eine vorausschauende Planung zu forcieren und die Möglichkeiten einer Planung
auf gemeindeübergreifender Ebene, z.B. in Regios, stärker zu nutzen. Eingeladen sind alle: „Es braucht gemeinsame Verantwortung für den gemeinsamen Raum“, betonte Landeshauptmann Markus Wallner, als er zusammen mit Raumplanungslandesrat Karlheinz Rüdisser das Vorhaben am Dienstag präsentierte.
Pflöcke eingeschlagen
„Auf diesem Fundament können wir dann die konkreten Projekte in den verschiedensten Themenbereichen von Grünzone bis Verdichtung und Stärkung der Ortszentren formulieren und aufeinander abstimmen“, sagte Rüdisser, der in zwei Anfragebeantwortungen, eine an die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli in Sachen Einkaufsflächen und eine zur Raumplanung generell von den FPÖ-Abgeordneten Daniel Allgäuer und Dieter Egger, die Pflöcke eingeschlug, an welchen nicht gerüttelt werden soll.
Eignungszonen und FMZ
Thema EKZ-Flächen: Derzeit sind projektbezogen 220.910 Quadratmeter Verkaufsflächen im Land möglich, davon sind, so Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, freilich schon 64 Prozent genutzt. 36 Prozent oder knapp 80.000 Quadratmeter sind nur minder oder gar nicht genutzt, aber gewidmet. Platz ist etwa noch im Dornbirner Schwefel, in Lauterach beim Baywa-Gartencenter oder in Lustenau an der Dornbirner Straße.
Zusätzlich zu diesen teilweise oder anderweitig genutzten Flächen gibt es sogenannte EKZ-Eignungszonen in elf Gemeinden des Rheintals (die VN berichteten), in denen Widmungen auch ohne vorherige Erlassung eines projektbezogenen Raumplans möglich sind. Und dann gibt es noch das Ass im Ärmel der Bürgermeister: Für Einkaufszentren, deren Verkaufsfläche 1500 Quadratmeter nicht überschreiten, brauchen sie gar keine EKZ-Widmung. Das Ergebnis ist an den Ortsrändern zu sehen: die sogenannten Fachmarktzentren, die meist mit Drogeriemärkten und Textil- sowie Lebensmitteldiskontern bestückt sind.
Keine gesetzliche Obergrenze
Rüdisser weist darauf hin, dass nicht allein Land und Gemeinden darüber bestimmen, wo was gebaut wird, die Entscheidung werde nicht zuletzt von den Handelsbetrieben selbst getroffen. Die gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerte für Einkaufszentren sollen nicht geändert werden. Es sei auch keine gesetzliche Obergrenze für Verkaufsflächen vorgesehen. Interkommunale Abklärungen über Standorte und Bedarf gebe es ja bereits heute.
Die blauen Abgeordneten wollten Aufklärung über die zeitliche Begrenzung von Widmungen, wie sie von der Initiative vau | hoch | drei gefordert wird. Drei Jahre erscheinen Rüdisser zu kurz, allerdings soll es eine Befristung geben.Die Details seien noch zu prüfen und zu diskutieren. Entschädigungslose Rückwidmungen nicht genutzter Flächen werde es schon aus rechtlichen Gründen nicht geben und auch die Einführung von Abgaben auf nicht bebaute Bauflächen sei seitens des Landes nicht angedacht. Ziel sei es allerdings, die Verdichtung als Raumplanungsziel im Raumplanungsgesetz ausdrücklich zu verankern. Auch die Vertragsraumordnung als ein wirksames Instrument der Baulandmobilisierung soll weiter gestärkt und ausgeweitet werden.
Start im Herbst
Im am Dienstag angekündigten Leitbild stehen dieThemenfelder „Freiraum und Landschaft“, „Siedlung und Mobilität“ sowie „Wirtschaftsraum und Tourismus“ im Fokus. Es gelte, Nutzungskonflikte in der räumlichen Entwicklung zu entschärfen und ein bestmögliches Gleichgewicht zwischen den Interessen zu finden, erklärten Wallner und Rüdisser. Wie mit dem vorhandenen Raum umgegangen wird, soll bis 2019 klar sein. Eingeleitet werde der Prozess heuer im Herbst, darüber diskutiert wird bereits heute im Landtag.