Gesetz gegen zu viele Gesetze

Rechtsbereinigungsgesetz im Oktober im Vorarlberg Landtag.
Bregenz Einfach ist es nicht, aber es ist machbar, dem wuchernden Bürokratiedschungel zuleibe zu rücken. Das Land hat die Antibürokratiemachete geschärft und setzt einen wichtigen Schritt in Sachen Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. In der Landtagssitzung am 4. Oktober wird ein entsprechendes Gesetz im Landtag beschlossen. Doch einfach ist das nicht und mit einem Strich kann auch eine Regierung nicht einfach Vorschriften streichen, das zeigt sich in der Vorbereitung.
Fünf auf einen Streich
Im heurigen April hat Landeshauptmann Markus Wallner die Maßnahmen angekündigt, nun kann das sogenannte Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem auf einen Schlag 21 Gesetze geändert und fünf Gesetze aufgehoben werden, dem Landtag zugewiesen werden. Wobei: Knappe fünf Monate sind gar nicht so wenig, wenn man bedenkt, dass es in Österreich Vorschriften gibt, die vor Jahrhunderten unter den Habsburgern eingeführt wurden. „Die Normenflut wird zurecht beklagt. Für Vorarlberg sorgen wir in unserem Zuständigkeitsbereich für Vereinfachungen und Erleichterungen“, betont Wallner.
Das nun vorliegende Gesetz ist für Wallner ein deutliches Zeichen an Wirtschaft und Bevölkerung, die die immer weiterwuchernden Vorschriften beklagen und kritisieren. Auch wenn EU- und Bundesrecht vom Land nur sehr beschränkt beeinflussbar seien, achte man im eigenen Zuständigkeitsbereich, also in der Landesgesetzgebung, darauf, dass die Vorschriften nicht ins Kraut schießen, so Wallner. Um der auch aus der Sicht des Landeshauptmanns berechtigten Kritik zu begegnen und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen sowie den bürokratischen Aufwand zu verringern, wurde ein Gesetz zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung ausgearbeitet: „Damit setzen wir die Vereinfachungen und Entlastungen fort“, so Wallner, der auch weiterhin aufmerksam bleiben will, wenn es um neue Vorschriften geht: „Wir arbeiten ständig daran, bürokratische Hürden und eine zu hohe regulatorische Dichte abzubauen.“ Allerdings: Selbst zur Abschaffung von Gesetzen bedarf es eines neuen Gesetzes, wie man sieht.
Deutlich übersichtlicher
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Die Bewilligungspflicht für Lichtspielvorführungen fällt. Die Flächen- und Höhenvorgaben für Bauwerke in Betriebsgebieten werden großzügiger gefasst. Der Wohnbaufonds wird aufgelöst. Im Baurecht entfällt künftig in den meisten Fällen die Schlussüberprüfung. Ermöglicht wird in Hinkunft das Aufstellen von Mobilheimen und Bungalows auf Campingplätzen. Es werden Vorgaben für die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes gelockert. Zudem werden Zuständigkeiten im Kindergarten- und Pflegeheimbereich bei der Landesregierung konzentriert. Darüber hinaus erfolge, so der Landeshauptmann, eine Rechtsbereinigung: Die Rechtsordnung wird deutlich übersichtlicher. Gleichzeitig wird ein Entfall des Gemeindesanitätsgesetzes und des Gesetzes über landwirtschaftliche Materialseilbahnen erwirkt.
Zukunft der Verwaltung
In puncto Verwaltungsvereinfachung habe die Landesregierung bereits wichtige Schritte gesetzt. So wurden die Bautechnikverordnung vereinfacht, die Heim- sowie Schulbauverordnung überarbeitet sowie die Agrarbezirksbehörde mit der Landwirtschaftsabteilung verschmolzen. Auch das neue Spitalsbeitragsgesetz habe eine spürbare Entlastung der Gemeinden gebracht. Aus dem laufenden Projekt Optimierung der Aufgabenverteilung zwischen dem Amt der Landesregierung und den Bezirkshauptmannschaften erwartet sich Wallner bald erste Ergebnisse. Die Straffung der Verwaltungsstrukturen werde konsequent fortgesetzt. „Es gibt noch Bereiche, wo durch eine Bündelung von Aufgaben Schnittstellen reduziert werden können“, stellt der Landeshauptmann fest. VN-SCA
„Wir arbeiten ständig daran, bürokratische Hürden in Vorarlberg abzuschaffen.“
