Unterstützungsfonds für NPO

Markt / 02.08.2020 • 19:48 Uhr
Unterstützungsfonds für NPO

Rankweil Non-Profit-Organisationen (NPO – wie z. B. Sport-, Kultur- und Tierschutzvereine), Freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften können ab dem 8. Juli Förderanträge an den Unterstützungsfonds stellen. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass die Organisationen den Sitz und die Tätigkeit in Österreich haben, am oder vor dem 10. 3. 2020 gegründet worden sind und durch die Coronakrise wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Politische Parteien und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum einer Gebietskörperschaft sind, sind ausgeschlossen.

Richtlinien

Wenn alle Bestimmungen der dazu ergangenen NPO-Fonds-Richtlinie erfüllt werden, wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Für die Höhe der Förderung sind die förderbaren Kosten ausschlaggebend. Förderbare Kosten sind angefallene, betriebsnotwendige Kosten im Zeitraum vom 1. 4. bis 30. 9. 2020, wie z.B. Miete und Betriebskosten, sowie unmittelbar durch Covid19 verursachte Mehrkosten zwischen 10. 3. und 30. 9., z.B. Schutzausrüstung und Kosten für sogenannte „frustrierte Aufwendungen für Veranstaltungen“, die aufgrund der Krise nicht stattfinden konnten, die bereits vor dem 10. 3. angefallen sind.

Darüber hinaus kann eine Förderung in Form eines Struktursicherungsbeitrags beantragt werden. Dieser beträgt 7 Prozent der Einnahmen auf Basis des Jahresabschlusses 2019 (bzw einem Durchschnitt aus 2018/19). Die Förderung ist mit dem Einnahmenausfall in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 begrenzt. Dazu werden die ersten drei Quartale des Abschlusses 2019 herangezogen und mit den Einnahmen im Jahr 2020 in den ersten drei Quartalen verglichen.

Die Förderungen werden erst ab einem Betrag von 500 Euro ausbezahlt und jede Organisation erhält höchstens einen Zuschuss von 2,4 Mill. Euro. Wenn der Zuschuss weniger als 3000 Euro ausmacht, wird die Gesamthöhe sofort ausbezahlt. Bei einer Zuschusshöhe von 3000 bis 6000 Euro werden 3000 Euro sofort ausbezahlt und die weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung. Über 6000 Euro werden 50 Prozent des möglichen Zuschusses sofort ausbezahlt und der Rest wieder erst nach erfolgter Prüfung. Die Anträge können ausschließlich via Internet unter
www.npo-fonds und nur bis zum 31. 12. 2020 eingereicht werden.

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Bahl Fend Bitschi Fend
Steuerberatung GmbH & Co KG