Weitere Coronahilfen für den Winter
Finanzminister verspricht rasche Wirtschaftshilfen.
WIEN Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Gernot Blümel geben ein Update zu den Coronahilfen. Der Schutzschirm für Veranstalter wird aufrecht bleiben, bei den Reisebüros werde es einen staatlichen Haftungsrahmen von 300 Millionen Euro geben. Die Haftungsübernahme für Hoteliers werde verlängert. Für Privatzimmervermieter, die ihre Anträge über einen Steuerberater abwickeln, soll es eine “Fast Lane” bei der Abwicklung geben.
Ausfallsbonus
Der Corona-Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen werden. Das bedeute, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können. Antragsberechtigt seien Unternehmen, die mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im November und Dezember, bzw. 40 Prozent von Jänner bis März erlitten (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt nun 2,3 Millionen Euro.
Härtefallfonds
Mit 1. Dezember wird der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmern zu helfen. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30 Prozent im November und Dezember bzw. ab Jänner ein Minus von 40 Prozent erlitten haben.
Verlustersatz
Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019, bzw. mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu 2019.