Das bringt 2022 an Neuerungen

Viele Gehälter steigen 2022 an.
Höhere Gehälter, Homeoffice-Pauschale, mehr Geld für Heizkesseltausch und teureres Autofahren.
Schwarzach Das Jahr 2022 bringt wieder einige Neuerungen. So steigen die Gehälter stärker als gewöhnlich, Autofahren wird teuer, Kryptowährungen werden künftig wie Aktien besteuert, für den Heizkesseltausch gibt es mehr Geld und das Wohnungseigentumsgesetz wird novelliert.
Mehr Gehalt. Eine zu erwartende hohe Inflation im kommenden Jahr lässt auch die Gehälter stärker als gewöhnlich steigen. Die Beamten bekommen eine durchschnittliche Gehaltserhöhung um 3 Prozent. Dabei ist eine soziale Staffelung vorgesehen: Niedrige Einkommen werden um 3,22 Prozent angehoben, dieses Plus wird dann bis auf 2,91 Prozent für hohe Einkommen abgeschmolzen. Im Handel gibt es ein durchschnittliches Plus von 2,8 Prozent. Das Einstiegsgehalt wird ab 1. Jänner 2022 auf 1800 Euro brutto angehoben. Für alle anderen gibt es ein Gehaltsplus von 2,55 Prozent. Die Beschäftigten der Metalltechnischen Industrie bekommen drei Prozent mehr Lohn und Gehalt auf ihren Kollektivvertrag, die IST-Löhne steigen um 3,55 Prozent brutto. Der Mindestlohn legt auf 2089,87 Euro brutto zu. Bei den Lehrlingen gibt es ein Plus von bis zu 6,74 Prozent, bei den Zulagen von 3,55 Prozent. Bei den Pensionserhöhungen gibt es mindestens 1,8 Prozent drauf. Die Maximalerhöhung von drei Prozent wird für Pensionen bis 1000 Euro gewährt.
Coronahilfen laufen weiter. Den Unternehmen stehen der Härtefallfonds und der Ausfallsbonus für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder zur Verfügung. Der Verlustersatz wurde ebenfalls bis März 2022 verlängert. Die Absenkung des Umsatzsteuersatz auf Speisen, Getränke und Nächtigungen von 10 auf 5 Prozent läuft hingegen mit Jahreswechsel aus. Die Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die durch die Bewältigung der Corona-Krisensituation erfolgen, wurde rückwirkend von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 verlängert. Betroffenen Unternehmen sollen vom AWS und der Österreichische Hotel- und Tourismusbank weiterhin Garantien bis 30. Juni 2022 zur Verfügung gestellt werden. Im Jänner 2022 werden wie schon zuletzt keine Stundungszinsen bei Abgabenstundungen verrechnet. Dies gilt ebenso für Ratenzahlungsmodelle. Die Förderungen für Veranstalter und Kongresse für bis 30. Juni 2023 geplante Veranstaltungen werden verlängert. Darüber hinaus werden wegen Corona abgesagte Veranstaltungen rückwirkend von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 von der Bestandvertragsgebühr befreit.
Bausparprämie stabil. Die Prämien für Bausparen und die staatlich geförderte Altersvorsorge („Zukunftsvorsorge“) bleiben unverändert. Die Bausparprämie liegt bei 1,5 Prozent. Für die Zukunftsvorsorge beträgt sie 4,25 Prozent. Beim Bausparen wird unverändert eine Einzahlung von höchstens 1200 Euro im Jahr gefördert. Die maximale staatliche Prämie beträgt 18 Euro. Die höchstmögliche Einzahlung für die Zukunftsvorsorge für eine Förderung wird auf 3123 Euro steigen, der Maximalzuschuss auf fast 133 Euro.
Nachhaltige Geldanlage. Der Aktionsplan der EU zu Sustainable Finance verlangt Banken und Finanzberatern im Umgang mit nachhaltigen Anlageprodukten erneut mehr Transparenz ab. Im Zuge von Änderungen bei der EU-Wertpapierrichtlinie MiFID-II müssen Bankberater ab Herbst alle Kunden aktiv fragen, ob sie sich im Hinblick auf Anlageprodukte wie Fonds oder Lebensversicherungen für Nachhaltigkeit interessieren oder nicht.
Krypto-Besteuerung. Kryptowährungen werden künftig wie Aktien besteuert. Auf Einkünfte aus Bitcoin und Co fällt ab 1. März ein Steuersatz von 27,5 Prozent an, unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden. Die neue Besteuerung wird auf alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, angewendet. Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft und über die Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, gelten hingegen als „Altvermögen“.
Mehr Förderung für Heizkesseltausch. Pro Heizkesseltausch wird die Förderung von bis zu 5000 auf bis zu 7500 Euro angehoben. Für besonders einkommensschwache Haushalte wird der Tausch mit bis zu 100 Prozent gefördert. Unterstützt werden Privatpersonen beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen Nah- bzw. Fernwärmeanschluss und – wo nicht möglich – auf Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Anträge können von Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern eingereicht werden.
Homeoffice-Pauschale. Selbstständig Erwerbstätige können Kosten, die im Homeoffice anfallen, erstmals pauschal steuerlich absetzen. Allerdings erst zu Jahresbeginn 2023. Selbstständige, die im Homeoffice arbeiten und zusätzlich Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit außerhalb der eigenen Wohnung von mehr als 11.000 Euro haben, bekommen das „kleine“ Arbeitsplatzpauschale von 300 Euro. Darüber hinaus können Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Selbstständigen, deren zusätzliche Einkünfte 11.000 Euro nicht übersteigen, steht das „große“ Arbeitsplatzpauschale von 1200 Euro zu. Ähnliches gilt für unselbstständig Erwerbstätige, allerdings schon ein Jahr früher. Im neuen Jahr können Arbeitnehmer rückwirkend für 2021 erstmals Werbungskosten für das Home Office geltend machen. Pro Arbeitstag werden pauschal 3 Euro anerkannt, jedoch maximal für 100 Tage im Jahr. Mit der Homeoffice-Pauschale reduziert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage um bis zu 300 Euro. Damit werden Kosten für das Arbeitszimmer abgedeckt. Die individuelle Höhe wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch ermittelt. Basis dafür bildet der Jahreslohnzettel.
Lebensversicherung-Garantiezins auf Null. Das Niedrigzinsniveau wirkt sich auch 2022 in der Lebensversicherung aus. Versicherer dürfen ab Mitte 2022 bei Vertragsabschluss keinen Garantiezinssatz für die klassische Lebensversicherung und die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge mehr versprechen. Demnach wird der Zinssatz, der höchstens garantiert werden darf, von 0,5 auf 0,0 Prozent gesenkt. Dies ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2022 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 30. September 2022 liegt. Etwaige Gewinnbeteiligungen sind grundsätzlich nicht betroffen.
Autofahren wird teurer. Der Liter Diesel wird um rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Der Klimabonus soll einen Ausgleich bringen. Dieser besteht aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einem Regionalausgleich für jene, die auf das Auto angewiesen sind. Die NoVA steigt für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm an CO2 pro Kilometer emittieren (Normverbrauch von vier Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer). Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro ein Plus von 300 Euro, rechnet der ÖAMTC vor. Wer für ein Neufahrzeug einen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 geliefert wird. Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus. Wer Firmenfahrzeuge auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Der Betrag richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO2-Emissionen. Für E-Fahrzeuge fällt kein Sachbezug an.
Wohnungseigentumsgesetz wird „grüner“. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde novelliert. Die Eigentümerschaft muss künftig eine Mindestrücklage von 90 Cent je Quadratmeter Wohnfläche bilden. In Ausnahmefällen ist ein geringerer Betrag zulässig, zum Beispiel wenn das Gebäude erst kürzlich saniert wurde. Hinzu kommt die vereinfachte Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer – wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. So sollen etwa E-Ladestationen künftig unkomplizierter zu errichten sein, da man nicht mehr die aktive Zustimmung aller Miteigentümern braucht. Künftig reicht beispielsweise auch für den Beschluss von Renovierungsmaßnahmen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen aus. Auch das Vorhaben eines einzelnen Wohnungseigentümers soll nicht mehr so einfach verhindert werden können wie zuvor. Die Zustimmung gilt bereits dann als erteilt, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprechen („Zustimmungsfiktion“).

Mehr Geld für Heizkesseltausch.

Bitcoin und Co. werden besteuert.

Neu ist die Homeoffice-Pauschale.

Autofahren wird 2022 teurer.

Änderungen für Wohnungseigentümer.