Maske ohne Pflicht im Betrieb

Ganz ohne Coronavorkehrungen geht es nicht, aber mit unterschiedlichen Ansätzen.
SCHWARZACH Eine ausgesetzte Impfpflicht, Auslaufen der Gratis-Testungen mit Ende März, keine 3G-Nachweispflicht abseits der kritischen Gesundheitsberufen – die Pandemie ist in den Hintergrund gerückt. Gleichzeitig schwankt die Zahl der akut Infizierten seit einem Monat zwischen 12.000 und 18.000 Personen in Vorarlberg, mit den entsprechenden Absonderungen. Und gerade für viele der größeren Betriebe im Land ist die Rohstoffsituation und der Krieg in Europa mit seinen Folgen derzeit das drängendere Thema.
Kein Trend
Ganz ohne geht es dennoch nicht: Jeder Betrieb mit mehr als 51 Mitarbeitern wie auch gewisse Branchen, vor allem im Tourismus- und Kulturbereich, benötigen weiterhin ein Präventionskonzept. Darüber hinausgehende Maßnahmen, sei es eine Maskenpflicht oder die Beschränkung der Personenzahl in Aufenthaltsräumen, müssen objektiv begründbar und verhältnismäßig sein. Eine Maskenpflicht rein für Ungeimpfte wäre aber beispielsweise rechtfertigbar, erklärt die Wirtschaftskammer Österreich. Ein Trend, wie die Betriebe mit dieser Situation umgehen, ist für die Vorarlberger Wirtschaftskammer noch nicht ersichtlich. „Wir hatten nur sehr wenige Anfragen dazu, wir hätten auch mit mehr Anfragen gerechnet“, erklärt WKV-Sprecher Herbert Motter.
Drei Ansätze dominieren
Andreas Ascherl berät mehrere Vorarlberger Unternehmen zur Arbeitssicherheit während der Pandemie. 3G am Arbeitsplatz sei für viele Betriebe hinfällig, ohne die Testpflicht sei dieses Instrument recht zahnlos geworden.

„Das Thema, das immer wieder aufkommt, ist die Maske. Hier gibt es drei Ansätze derzeit“, erklärt Ascherl: Der Verzicht auf die Maske in allen Bereichen, ein Tragen der Maske auf freiwilliger Basis oder eine Maskenpflicht in Begegnungszonen wie Gängen und Besprechungsräumen. „Dort, wo weiterhin eine Verpflichtung besteht, funktioniert es auch meist.“
In der Praxis gebe es aber ein anderes Problem: abgesonderte Kinder. Denn deren Eltern, sofern sie dreifach geimpft sind, gelten nicht als Kontaktpersonen und dürfen arbeiten gehen. „Wenn diese Person dann im Großraumbüro sitzt, hat man schnell die Diskussion, ob das notwendig ist“, erläutert Ascherl. Hier gibt es aber keine Patentlösung, die Unternehmen behelfen sich mit der Maskenpflicht oder Homeoffice, sofern möglich.
Gesetzliche Vorgaben als Basis
Bei Rauch Fruchtsäfte orientiert man sich weiterhin an den gesetzlichen Vorgaben. Unter den derzeitigen Umständen setzt man nach zwei Jahren Pandemie vor allem auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter. „Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht“, versichert Simon Peter von der Personalabteilung. Hygienestationen wie auch kostenfreie FFP2-Masken zur freiwilligen Verwendung runden das Konzept ab.

„Wir setzen weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang der Mitarbeiter mit dem Virus.“
Simon Peter
Bei Doppelmayr orientiert man sich ebenfalls an den gesetzlichen Vorgaben. Entsprechend wurden im Unternehmen die Maßnahmen gelockert. „Wir werden weiterhin auf die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein verantwortungsbewusstes Miteinander setzen“, erklärt Unternehmenssprecherin Julia Schwärzler. „Das hat sich bisher gut bewährt.“ VN-RAU