Mehr Liquidität in Teuerungssituation

Markt / 01.04.2022 • 18:46 Uhr

Einkommens- und Körperschaftssteuer: Vereinfachte Möglichkeit, Vorauszahlung herabzusetzen.

Wien Die Teuerungssituation hat sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt. Die Bundesregierung reagiert darauf mit Entlastungen für Bürger wie auch Unternehmer.

Im Rahmen des Energiepakets der Bundesregierung wird nun auch die Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommens- und Körperschaftssteuer im Jahr 2022 herabzusetzen, vereinfacht. Das bringe den Unternehmen heuer 350 Millionen Euro Liquidität, betont Finanzminister Magnus Brunner. Die Beantragung sei ab sofort möglich. „Insbesondere in den Bereichen elektrischer Strom, Erdgas, Benzin und Diesel stellt die Preissteigerung eine große Belastung für die Unternehmen dar. Es besteht daher in vielen Fällen ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf. Für uns ist es wichtig rasch und unbürokratisch zu helfen“, so Brunner.

Auf 50 Prozent

Konkret kann die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommens- und Körperschaftssteuer für das Jahr 2022 auf 50 Prozent des bisher festgesetzten Betrags in folgenden Fällen beantragt werden: Jedenfalls wenn für das Kalenderjahr 2021 bzw. das im Jahr 2022 endende abweichende Wirtschaftsjahr ein Anspruch auf Energieabgabenvergütung besteht oder bei Glaubhaftmachung eines mehr als dreiprozentigen Energiekostenanteils an den Gesamtkosten.

Die Möglichkeit, die Vorauszahlungen in Einzelfällen noch niedriger beziehungsweise mit Null durch Überprüfung eines substantiierten Nachweises der konkreten Betroffenheit festzusetzen, bleibe unberührt.

Die Antragstellung kann wie bisher über Finanzonline erfolgen.