Verbindlich und geschlechtsneutral

Markt / 08.06.2022 • 22:14 Uhr
Im EU-Parlament gibt es für den Durchbruch bei der Geschlechterquote Applaus für die Verhandler und -innen. EPA
Im EU-Parlament gibt es für den Durchbruch bei der Geschlechterquote Applaus für die Verhandler und -innen. EPA

EU-Einigung auf
Geschlechterquote für Aufsichtsräte.

Brüssel Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments haben sich auf verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen geeinigt. Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. Entweder sollen mindestens 40 Prozent der Mitglieder von Aufsichtsräten Frauen sein, wie die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner mitteilt. Die andere Möglichkeit sehe vor, einen durchschnittlichen Frauen-Anteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt.  Das Vorhaben ist geschlechtsneutral. Sprich: Wenn in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer säßen, profitierten auch Männer von der Regelung. Formell müssen EU-Staaten und Europaparlament der Einigung noch zustimmen. In Österreich gilt seit Anfang 2018 für Neubestellungen von Aufsichtsräten bei börsennotierten oder großen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine verpflichtende Geschlechterquote von 30 Prozent.