Teure Energie: Zuschuss heuer
1,3 Milliarden Euro für energieintensive Betriebe. WK-Präsident Hopfner: „Erster Schritt“.
Wien Die Regierung hat am Mittwoch die Förderrichtlinie zum bereits im Sommer beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz präsentiert. Energieintensive Unternehmen sollen mit insgesamt 1,3 Milliarden Euro gefördert werden.
Geld soll heuer fließen
Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes. Dort wird man sich ab Ende Oktober bis Mitte November registrieren können, die formale Antragstellung ist ab Mitte November möglich. Das Geld soll noch heuer fließen.
Gefördert werden Unternehmen, die im vergangenen Jahr oder im Förderzeitraum Februar bis September 2022 – das muss von einem Steuerberater bestätigt werden – mindestens drei Prozent ihres Produktionswertes oder ihres Umsatzes für Energie ausgegeben haben. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Unternehmen bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz. Von der Förderung ausgenommen sind Banken sowie energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen.
Keine Heizpilze
Insgesamt gibt es vier Förderstufen, die mit Bedingungen verknüpft sind. So müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizpilze oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden. Geschäfte inklusive Schaufenstern dürfen zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet werden. Kein Ausschlusskriterium für die Förderung sind etwa Flutlichtanlagen in Skigebieten oder beheizte Außenpools. Wie das konkret kontrolliert wird, blieb offen.
Gefördert werden nur Treibstoffe (Benzin, Diesel), Erdgas und Strom.
Die vier Förderstufen
In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2000 Euro.
Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt zwei Millionen Euro. Treibstoffe werden in dieser Stufe nicht gefördert.
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Pauschale für Kleinbetriebe
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden Kleinst- und Kleinbetriebe im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten 2022, diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe beträgt mindestens 300 Euro (das entspricht 2000 Euro Energiekosten) und maximal 1800 Euro (entspricht 12.000 Euro Energiekosten).
Ein erster Schritt
Wirtschaftskammerpräsident Wilfried Hopfner spricht man von einem ersten Schritt. „Doch das allein reicht nicht, es werden weitere Entlastungsmaßnahmen notwendig sein. Es darf weder in Sachen Strompreisbremse noch bei der Härtefallregelung im Hinblick auf die CO2-Bereisung zugewartet werden. Auch muss über die Wiedereinführung von staatlich besicherten Überbrückungskrediten zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen nachgedacht werden.”