COFAG-Konstrukt teils verfassungswidrig

VfGH kippt Teile der rechtlichen Grundlagen. Hilfsgelder fließen aber weiter.
Wien Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt nach monatelanger Prüfung der gesetzlichen Grundlagen zur Auszahlung von Coronahilfen durch die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) Teile der rechtlichen Grundlagen dafür. Grund sind Verstöße gegen die Verfassung. Auch Richtlinien des Finanzministers zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig. Doch die Auszahlungen laufen weiter. Denn die Frist des VfGH ermöglicht eine Auszahlung bis 31. Oktober 2024.
Errichtet wurde die Covid-19 Finanzierungsagentur nach dem ABBAG-Gesetz. Die ABBAG war nach der Finanzkrise für die staatlichen Bankenunterstützungen gegründet worden. Anlass für die Prüfung des Gesetzes war ein Antrag der Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste, nachdem ein Fixkostenzuschuss nicht gewährt wurde.