Inflationsanpassung für 2024

Markt / 12.11.2023 • 19:09 Uhr
Inflationsanpassung für 2024

Rankweil Nach dem Grundkonzept der Abschaffung der kalten Progression in Österreich werden jährlich die Grenzbeträge des Steuertarifs und die Absetzbeträge der Inflation angepasst. Für das Jahr 2024 wird die Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023 als Basis herangezogen. Aber nur zwei Drittel des Inflationsvolumens (das sind für das Jahr 2024 6,6 Prozent oder 2,47 Milliarden Euro) werden automatisch angepasst, das verbleibende Drittel wird nach einem Beschluss des Ministerrates für weitere Entlastungsmaßnahmen eingesetzt (iHv 1,18 Milliarden Euro).

Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die zusätzliche Anhebung der Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge für niedrige und mittlere Einkommen sowie die Erhöhung von Steuerbegünstigungen für Überstunden-Zulagen und Zulagen für Schmutz, die Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie auch die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Weiters wird ab dem Jahr 2024 auch der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag von 30.000 auf 33.000 Euro erhöht und auch die Home-Office-Regelung wird unbefristet verlängert, der Kindermehrbetrag erhöht sowie die Steuerbegünstigung für Zuschüsse zur Kinderbetreuung ausgeweitet.

Im Jahr 2024 zahlt man erst ab einem Jahreseinkommen von 12.816 Euro (bisher waren das 11.693 Euro) Einkommensteuer. Für Einkommen zwischen 12.816 Euro und 20.818 Euro beträgt der Steuersatz 20 Prozent. Für Einkommen von 20.818 Euro bis 34.513 Euro beträgt der Satz 30 Prozent, von 34.513 Euro bis 66.612 Euro beträgt der Satz 40 Prozent, von 66.612 Euro bis 99.266 Euro beträgt der Steuersatz 48 Prozent, von 99.266 Euro bis 1 Million Euro beträgt der Satz 50 Prozent. Über dieser eine Mill. Euro Einkommen beträgt der Steuersatz 55 Prozent.

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