Steuerliche Neuerungen 2024

Rankweil Mit 1. Jänner 2024 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:
Steuerliche Absetzbeträge. Durch die Inflationsanpassung bei der Einkommensteuer wurden auch die steuerlichen Absetzbeträge erhöht. Dies betrifft z.B. den Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhalts-, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag.
Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Für Kinder über 18 Jahre wurde der Familienbonus Plus auf 700 Euro pro Jahr erhöht. Für Kinder unter 18 Jahre bleibt er bei 2000 Euro pro Jahr.
Kindermehrbetrag. Der Kindermehrbetrag wurde von 550 auf 700 Euro erhöht. Er steht allen Alleinverdienenden bzw. Alleinerziehenden zu, die wenig bzw. keine Einkommensteuer zahlen und vom Familienbonus nicht oder nicht vollständig profitieren können.
Freiwilligenpauschale. Um die ehrenamtlich Tätigen in Österreich zu unterstützen, können gemeinnützige Organisationen an ihre ehrenamtlichen freiwilligen Helfer unter gewissen Voraussetzungen steuerfreie Pauschalbeträge auszahlen. Die kleine Freiwilligenpauschale beträgt 30 Euro pro Tag (maximal 1000 Euro/Jahr). Für besondere Tätigkeiten (z.B. Sozialdienst) ist die große Freiwilligenpauschale mit 50 Euro pro Tag (maximal 3000 Euro/Jahr) vorgesehen.
Spendenabsetzbarkeit. Mit
1. Jänner 2024 ist auch die Reform der Spendenabsetzbarkeit in Kraft getreten. Ab dem Jahr 2024 können alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften einen Spendenabzugsbescheid beantragen. Die Antragstellung ist ab April 2024 möglich.
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Bahl Fend Bitschi Fend
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