Wenn das Wetter den Arbeitsweg blockiert

Markt / 31.05.2024 • 13:59 Uhr
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Muren sind bei Regenfälle keine Seltenheit. Als Arbeitnehmer muss man dennoch versuchen, zur Arbeit zu gelangen. VN/Paulitsch

Für viele ist Wochenende, doch längst nicht alle haben frei. Doch was, wenn das Wetter im Weg ist?

Schwarzach Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer auch zur Arbeit erscheinen müssen. Doch mit den anhaltenden Regenfällen steigt auch die Gefahren von Murenabgängen. Und Winterreifen dürften derzeit nicht mehr viele montiert haben.

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Wem nun heftige Schneefälle, Unwetter oder Überflutungen den Arbeitsweg abschneiden oder verspätet wird, muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, betont der Gewerkschaftsbund. “Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt”, erklärt Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko. Aber: Man muss alles Zumutbare versucht haben, um rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen.

Man muss es wirklich versuchen

Dies bedeutet etwa, den Wetterbericht zu verfolgen und entsprechend früher oder mit anderen Verkehrsmitteln versuchen, zur Arbeit zu gelangen. Einfach aus dem Fenster blicken und sagen, das wird nichts, reicht nicht. Und der Arbeitgeber muss über den Versuch und entweder über die Verspätung oder die vollkommene Verhinderung informiert werden.

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Wer alles versucht hat, um zur Arbeit zu gelangen, jedoch scheitert, kann dafür nicht entlassen werden. Auch muss er für diesen Tag keinen Urlaub nehmen und wird für den Tag auch bezahlt. Wenn Kindergarten oder Schule geschlossen bleiben und es keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung gibt, ist man ebenfalls konsequenzlos entschuldigt.