Nach politischem Beben: Staatsanwaltschaft stellt Wirtschaftsbund-Verfahren ein

Markt / 24.04.2025 • 12:17 Uhr
Die Wirtschaftsbundaffäre sorgte für Aufsehen. Ein Aspekt davon ist die Steuercausa.  VN/Lerch
Die sogenannte Wirtschaftsbundaffäre sorgte für über Jahre für Unruhe in Vorarlberg und in der Parteienlandschaft. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Schlussstrich gezogen.  VN/Lerch

Die Causa Wirtschaftsbund wirbelt seit 2022 die Politik im Land kräftig durch. Im Mittelpunkt: die regierende ÖVP. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Text: Andreas Scalet & Michael Prock

Schwarzach, Bregenz, Feldkirch Die Geschichte begann mit einer Prüfung des Finanzamts. Als Verantwortliche des Vorarlberger Wirtschaftsbunds als Reaktion auf diese Prüfung sich selber anzeigten und diese Selbstanzeige öffentlich wurde, begann ein politisches Beben ohnegleichen, da dazu führte, dass Beteiligte zurückgetreten sind, eine Zeitung eingestellt wurde und die Ausgaben der Teilorganisation auf dem Tablett serviert wurden. Auch die Wirtschaftkammer, in welcher der Wirtschaftsbund den Präsidenten und die meisten Funktionäre stellt, stand im Scheinwerferlicht. Die Opposition schäumte und der U-Ausschuss im Nationalrat hat dazu auch Landeshauptmann Markus Wallner nach Wien „eingeladen“, denn auch er wurde nicht nur angegriffen, sondern beschuldigt, teil des „Systems Wirtschaftsbund“ in Vorarlberg zu sein. Nun scheint bald endgültig ein Schlussstrich unter die Causa gezogen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt.

Nach politischem Beben: Staatsanwaltschaft stellt Wirtschaftsbund-Verfahren ein
Landeshauptmann Markus Wallner musste vor den Untersuchungssausschuss des Nationalrates Rede und Antwort stehen. APA/Fohringer

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Lange Zeit war es ruhig in der Causa. Aber im Hintergrund ermittelten die Staatsanwälte weiter. Anfang März dann der erste Prozess: Der ehemalige Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser (ÖVP), der ehemalige Wirtschaftsbund-Obmann Hans Peter Metzler, der ehemalige Wirtschaftsbunddirektor Walter Natter sein Nachfolger Jürgen Kessler standen vor Gericht. Es ging um die Frage, ob 13.000 Euro des Wirtschaftsbunds, mit denen Weihnachtsfeiern von Rüdisser bezahlt wurden, versuchte Bestechung darstellen. Das Gericht entschied: Ja. Alle wurden nicht rechtskräftig verurteilt. Damit blieb nur noch eine Frage offen: Hat der Wirtschaftsbund auch absichtlich Steuern hinterzogen? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft jetzt.

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Nach dem Prozess herrschte zuletzt Funkstille. „Wir haben nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört“, berichtet der Anwalt von mehreren involvierten Politikern und Angestellten des Wirtschaftsbundes, Wilhelm Klagian, im Gespräch mit den VN. Bis nun Post von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eintraf. Inhalt: Die Verfahren wurden eingestellt. „Es bleibt nichts übrig“, meint er. An fast allen Nebenschauplätzen, wie Zahlungen an Ortsgruppen, oder Pensionsregelungen, sei nun ebenfalls Ruhe.

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Den VN liegt die Einstellungsbegründung vor, in der auch noch einmal alle – von Klagian so bezeichneten – Nebenschauplätze aufgelistet werden. Da geht es etwa um Barabhebungen von Sparbüchern und Konten. 163.000 Euro habe Walter Natter zwischen 2012 und 2015 in Bar abgehoben. Unklar blieb, wofür dieses Geld benötigt wurde. Laut Wirtschaftsbund ging es an die ÖVP-Ortsgruppen. Die Staatsanwaltschaft stellt fest: Es gebe keine stichhaltigen Beweise, dass es anders gewesen wäre.

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Natter hat auf seine Konten zwischen 2012 und 2017 zudem einen weitaus höheren Betrag eingezahlt. Die Staatsanwaltschaft fragte sich, ob dies mit den 163.000 Barabhebungen und weiteren 141.000 Euro, die ebenfalls von Natter von Konten des Wirtschaftsbunds abgehoben worden, zusammenhängt. Natter habe zwar nicht erklären können, woher das Geld aus seinem Konto genau stammt (“weil ua. die Echtheit und die Herkunft der Belege nicht überprüft werden könne”, schreibt die Staatsanwaltschaft). Allerdings erfülle der Umstand, dass er es nicht erklären kann, nicht automatisch den Tatbestand der Abgabenhinterziehung und Untreue.

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Auch die 94.000 Euro für Natters Lebensversicherung bleiben ohne strafrechtliche Konsequenzen. Es gebe keine stichhaltigen Beweise dafür, dass Natter keinen Anspruch darauf gehabt hätte. Ebenso strafrechtlich nicht relevant ist die Sache mit dem Dienstfahrzeug, das Natter dem Wirtschaftsbund unter Wert abgekauft hat. Einerseits, weil es sein kann, dass der genaue Wert nicht bekannt gewesen ist. Und weil mit dem Rest Natters spätere Beratertätigkeit vergütet worden sein könnte. Auch dieses Verfahren gegen Kessler und Natter wurde eingestellt.

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Hauptvorwurf

Beim Hauptvorwurf ging es aber um Inserate. Der Wirtschaftsbund muss bekanntlich eine Million Euro Steuern nachzahlen und ist gegen diesen Steuerbescheid in Berufung gegangen. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob absichtlich Steuern hinterzogen wurden – und stellte fest: „Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen (…) kann den Beschuldigten jedenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie die auf die Inseratenerlöse entfallenden Abgaben vorsätzlich hinterzogen haben, zumal strittig ist, ob überhaupt eine Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht besteht.” Und für die Frage, ob Steuern auf die Geldflüsse zur ÖVP absichtlich hinterzogen worden seien, sei das Gericht gar nicht zuständig.

Die Wirtschaftsbundcausa sorgt seit Wochen über die Landesgrenzen hinweg für Aufregung. APA/Stiplovsek
Abgaben für die Zeitschrift “Vorarlberger Wirtschaft” lösten die Politcausa aus.  APA/Stiplovsek

Damit ist das Verfahren nahezu abgeschlossen. Einzig die Nichtigkeitsbeschwerde nach dem Urteil vom März und die Beschwerden gegen Teile der Steuernachzahlungen sind noch offen. Die Causa Wirtschaftsbund neigt sich dem Ende zu.

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