Steuerservice: Dropshipping und Umsatzsteuer

Markt / 17.08.2025 • 11:56 Uhr
Steuerservice: Dropshipping und Umsatzsteuer

Experte Peter Bahl über die wichtigsten Eckpunkte.

Rankweil Dropshipping ist eine Art des Onlinehandels, bei der der Dropshipper die Produkte, die er anbietet, nicht selbst vorrätig hat, sondern sie direkt vom Lieferanten an den Kunden verschicken lässt. Umsatzsteuerlich wird dadurch ein klassisches Reihengeschäft verwirklicht.

Kauft zum Beispiel ein österreichischer Händler Waren von einem chinesischen Händler und verkauft sie unter 150 Euro an Privatkunden in der EU, ist eine Registrierung im Land des Verkaufs erforderlich. Der Dropshipper liefert an den Endkunden mit Umsatzsteuer. Wird die Transportverantwortung auf den (privaten) Endkunden übertragen, kann unter den sonstigen Voraussetzungen eine Anwendung des IOSS ermöglicht werden (über den IOSS kann die Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze – für Sendungen bis 150 Euro – innerhalb der EU elektronisch erklärt und entrichtet werden).

Dropshipping innerhalb der EU an private Kunden löst beim Lieferanten ebenso eine Registrierungspflicht im Versendungsstaat aus. Es liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung von einem EU-Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat des Verbrauches (des Kunden) vor. Der Dropshipper hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb und eine anschließende nationale Lieferung mit Umsatzsteuer zu erklären. Wieder kann alternativ durch Veränderung der Transportveranlassung das EU-OSS zur Anwendung kommen. Beim Dropshipping in der EU zwischen Unternehmern können die Dreiecksgeschäftsregeln zur Anwendung kommen. EU-Kleinunternehmer, die unter der jeweiligen Landes-Erwerbsschwelle Lieferungen beziehen, könnten der Registrierungspflicht entgehen.