Gewalttäter zu Haft verurteilt – Beziehung geht dennoch weiter

Menschen / 27.12.2023 • 15:00 Uhr
Der Angeklagte muss ins Gefängnis. <span class="copyright">VN/Plesch</span>
Der Angeklagte muss ins Gefängnis. VN/Plesch

Ein Vorbestrafter hatte seine Lebensgefährtin angegriffen und kommt dafür nun ins Gefängnis.

Darum geht’s:

  • Der 47-Jährige wurde vor Gericht wegen Gewalttaten verurteilt.
  • Die Beziehung des Paares besteht weiter.
  • Der Mann hat bereits mehrere Vorstrafen.

Feldkirch Diese Liebesgeschichte könnte ein glückliches Ende nehmen. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Zunächst muss das Pärchen 16 Monate Freiheitsstrafe überstehen. Denn dazu wurde ein 47-Jähriger am Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch verurteilt.

Die junge Liebe hatte bereits einige Hindernisse zu nehmen. Im Sommer hatte der Frühpensionist seine Lebensgefährtin geschubst und dabei leicht verletzt. Ende November eskalierte die Situation schließlich. Der Vorarlberger zog seine Freundin an den Haaren, er beleidigte sie, schlug ihr mit der flachen Hand ins Gesicht und hinderte sie daran, die Wohnung zu verlassen. Obendrein soll er versucht haben, ihr Teebaumöl und Desinfektionsmittel einzuflößen. So lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zudem soll sich der Mann gegen seine Festnahme durch Polizeibeamte gewehrt haben.

Bereits acht Vorstrafen

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vor Gericht auch gar nicht. An den Großteil könne er sich schlicht nicht erinnern. Denn er hatte Alkohol getrunken. Mindestens drei Bier und eine kleine Flasche Jägermeister. Mit vier Bier im Gepäck hatte er sich am 20. November auf den Weg zu einem Kollegen gemacht. Der hatte den Jägermeister auf seinem Tisch stehen. Dann setzt die Erinnerung aus. “Wie ich nach Hause gekommen bin, weiß ich nicht mehr”, berichtete der Angeklagte. Erst an ein Gespräch mit der Polizei könne er sich wieder erinnern, wie er in der Zelle gelandet ist, jedoch nicht.

Der 47-Jährige ist vor Gericht kein Unbekannter. Sein Vorstrafenregister hat bereits acht Eintragungen, drei davon einschlägig. Mindestens bei der Hälfte der Delikte sei er ebenfalls alkoholisiert gewesen. Das wirkte sich erschwerend bei der Urteilsfindung aus. Auch, wenn er versicherte, seinen Konsum kontrollieren zu wollen.

Vor dem Landesgericht Feldkirch wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. <span class="copyright">VN/GS</span>
Vor dem Landesgericht Feldkirch wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. VN/GS

Letztlich verurteilte der Vorsitzende Richter Theo Rümmele den Angeklagten wegen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentzug, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer zwölfmonatigen Gefängnisstrafe. Und das ohne Bewährung. Der Beschuldigte hatte nämlich noch zwei offene bedingte Freiheitsstrafen. Eine davon, und zwar über vier Monate, muss er nun zusätzlich im Gefängnis absitzen. Bei der anderen verlängert sich die Probezeit.

Urteil noch nicht rechtskräftig

“Ich habe keine Zweifel daran, dass sie die Taten begangen haben”, sagte der Richter. “Sie haben ein Problem, wenn sie Alkohol getrunken haben. Das war aber schon vorher bekannt.” Aus seinen bisherigen Bewährungsstrafen habe er nichts dazugelernt. Daher blieb dem Richter nun nichts anderes als eine unbedingte Freiheitsstrafe übrig. “Irgendwann ist Schluss, da nützt es nichts mehr.” Der Verteidiger nahm sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zumindest aber die Beziehung des Angeklagten ist noch aufrecht. Seit er in Untersuchungshaft saß, hatte es keinen Kontakt gegeben. Vor Gericht sagte seine Lebensgefährtin aber, dass sie aus ihrer Sicht noch ein Paar seien. “Das freut mich”, entgegnete der 47-Jährige. Er entschuldigte sich bei ihr. Sie nahm die Entschuldigung an. Immerhin haben sie sich abgesehen von den beiden Vorfällen nie gestritten. Letztlich könnte es also doch noch gut enden.