Häusliche Gewalt: Bewährung und Geldstrafe für Unterländer

18.07.2023 • 23:00 Uhr
Der Unterländer musste sich unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung vor Gericht verantworten. <span class="copyright">VN/MEF</span>
Der Unterländer musste sich unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung vor Gericht verantworten. VN/MEF

Der 42-jährige Angeklagte misshandelte seine Frau und drohte ihr, als sie sich von ihm trennen wollte.

Feldkirch Es geht unter anderem um Eifersucht, Schläge, Drohungen, Verletzungen – um einen Fall von häuslicher Gewalt. Auf der Anklagebank des Landesgerichts Feldkirch muss ein 42 Jahre alter Unterländer Platz nehmen. Zur Verhandlung wird er von zwei Justizwachebeamten begleitet.

Festnahme nach Streit

Staatsanwältin Karin Dragosits wirft dem Arbeiter nach dem Ermittlungsverfahren vor, seine Ehefrau wiederholt körperlich misshandelt zu haben sowie sie genötigt und ihr mit dem Umbringen gedroht zu haben. Der Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe und gibt lediglich zu, beim letzten Streit vor seiner Festnahme einmal die Beherrschung verloren und seine Ehefrau geohrfeigt zu haben.

„Ihr eifersüchtiges Verhalten ist nicht normal.“

Silke Sandholzer, Richterin

„Es tut mir sehr leid, wenn ich meiner Frau wehgetan habe“, gibt der Angeklagte an und fügt hinzu: „Ich schäme mich sehr.“ Zudem habe er sich bereits freiwillig für ein Anti-Aggressionstraining gemeldet. Ob er bei besagtem Vorfall ein- oder zweimal zugeschlagen habe, daran erinnert sich der zweifache Familienvater demnach nicht. Jedenfalls sei er unbescholten und weder gefährlich noch hätte er jemandem gedroht. Er sieht die Schuld offenbar eher bei seiner Frau. „Sie ist sehr tollpatschig“, behauptet er zudem. Außerdem sehe sie schlecht. Immer wieder würde sie deshalb gegen Gegenstände rennen.

Der Unterländer wurde in U-Haft genommen und musste sich nun am Landesgericht verantworten.
Der Unterländer wurde in U-Haft genommen und musste sich nun am Landesgericht verantworten.

Die Einvernahmen bei der Polizei hatten nach dem Vorfall allerdings ein anderes Bild ergeben. Auch die Aussagen der Ehefrau und einer Zeugin vor Gericht tun untermauern dies. Dabei geht es unter anderem um Eifersucht- und Kontrollsucht des Angeklagten. Es geht um Gewalt, Blutergüsse und Scheidungswünsche der Ehefrau nach 20 Jahren. Zudem folgte der Mann seiner Ehefrau zu deren Arbeitsplatz, um sie zu kontrollieren.

„Er ist uneinsichtig und möchte die Ehe fortsetzen. Sie macht Abstriche.“

Karin Dragosits, Staatsanwältin

Aufgrund einer sprachlichen Barriere scheint sich die Befragung der Ehefrau vor Gericht trotz Dolmetschers schwierig zu gestalten. Staatsanwältin Dragosits spricht in ihrem Schlussplädoyer von schwierigen Verfahren in Fällen rund um häusliche Gewalt. „Er ist uneinsichtig und möchte die Ehe fortsetzen. Sie macht erhebliche Abstriche.“ Was genau passiert ist, sei unklar. Jedenfalls habe es Ohrfeigen und Vorfälle mit Verletzungen sowie Drohungen gegeben, welche die Frau als Todesdrohungen verstanden habe und sich deswegen nicht von ihm trennen wollen. Verteidiger Martin Kohlhaupt sieht den Vorwurf der fortlaufenden Misshandlungen und der Todesdrohung nicht gerechtfertigt. Auch den Scheidungswunsch stellt er in Frage. „Zu den Ohrfeigen steht er, zu mehr nicht.“

Schuldig gesprochen

Schlussendlich wird der Angeklagte wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Körperverletzung sowie gefährlicher Drohung in Zusammenhang mit Nötigung verurteilt. Für den Mann setzt es eine bedingte Freiheits- sowie eine Geldstrafe in Höhe von rund 4800 Euro. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, er muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und eine dreijährige Probezeit bestehen.

„Ich glaube Ihnen kein Wort“, sagt Richterin Silke Sandholzer im Rahmen ihrer Urteilsbegründung und verweist dabei auf das Bild eines reumütigen und liebevollen Vaters, welches der Angeklagte zu zeichnen versucht hätte. Auch sein eifersüchtiges Verhalten sei „nicht normal“. Zudem hätte seine Frau noch zu beschönigen versucht.

Urteil akzeptiert

Als Milderungsgründe nannte die Richterin die bisherige Unbescholtenheit des Mannes. Sie geht davon aus, dass die Androhung einer Haftstrafe reiche, damit der Familienvater seiner Ehefrau gegenüber nicht wieder gewalttätig werde. Der 42-Jährige akzeptiert das Urteil und beteuert, seine Frau in Ruhe zu lassen.