Lehrerin mit Nacktfotos zu erpressen versucht

23-jähriger Vorarlberger meinte als Angeklagter vor Gericht lapidar: “Es hat sich halt so ergeben. . .”
Feldkirch Beim Prozess gegen den jungen Bregenzerwälder am Landesgericht Feldkirch werden die weiteren Hintergründe seiner Tat nicht konkret erörtert. Laut Verhandlungsliste handelte es sich beim Opfer um die Lehrerin des Angeklagten. Was Staatsanwältin Lisa Pfeifer jedoch genau anführt, war die Vorgehensweise des beschuldigten Lehrlings.
Demnach pflegte der 23-Jährige wohl einen etwas “delikaten” Kontakt mit der Frau. “Sie übermittelte ihm über Instagram Bilder, auf dem sie nur leicht bekleidet oder ganz nackt war” schildert die Anklägerin. Schließlich übermannte den Bregenzerwälder eines Tages der chauvinistische Trieb, die Dame mit den intimen Bildaufnahmen und Videos, für die er einen Account angelegt hatte, ruchlos zu erpressen. So ganz nach dem Motto: “Zahle, oder das Material geht an die Öffentlichkeit!”
“Eine gewisse Unbesonnenheit”
Unter den Forderungen, die er an die Frau stellte, war etwa die Überweisung von 4700 Euro. “Überwiesen” wurde dem 23-Jährigen schlussendlich jedoch kein Geld, sondern eine Ladung vor Gericht. Denn sein Opfer ging nicht auf die Erpressung ein, sondern verständigte die Polizei.
Nun hat der junge Mann eine Anklage wegen des Verbrechens der versuchten Erpressung am Hals. Damit vor Gericht konfrontiert, zeigt sich der 23-Jährige geständig und reumütig. “Es tut mir leid, es war eine dumme Aktion von mir und auch eine gewisse Unbesonnenheit.” Auf die Frage nach dem Motiv, warum er sein Opfer mit drohenden Worten angeschrieben habe, antwortet der Beschuldigte: “Es hat sich halt so ergeben . . .”
Bereits am Tag nach dem Erpressungsversuch habe ihn schon die Keule des Reumutes gepeinigt. “Ich kann nur sagen, ich stand am Morgen auf und ging daran, das ganze Bildmaterial zu löschen”, wie er behauptet.
Im Übrigen habe er die Frau schon des Öfteren zu kontaktieren versucht, um sich bei ihr zu entschuldigen. “Doch sie hat einfach nicht geantwortet”, fügt er hinzu. Sein Verteidiger Rechtsanwalt Michael Battlogg meint, dass man die Sache mit einem gerichtlichen Tatausgleich, also einer Diversion ohne Verurteilung, aus der Welt schaffen könne. Um dann prompt von Richterin Franziska Klammer mit klaren und deutlichen Worten darauf hingewiesen zu werden, dass eine Diversion in dieser Konstellation nicht möglich sei. Schließlich handle es sich beim Tatbestand der Erpressung um ein Verbrechen, das mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe geahndet werden könne.
Das Urteil
Auch wenn dem Opfer kein materieller Schaden entstanden war, so quält es doch das entstandene psychische Leid. Die Frau fordert 500 Euro Schmerzengeld. Das spricht ihr die Richterin auch zu, während sie den ansonsten unbescholtenen Beschuldigten im Sinne der Anklage zu fünf Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Unbedingt wird jedoch eine Geldstrafe in der Höhe von 1360 Euro ausgesprochen.
Eine zu hohe Strafe für seinen Mandanten, findet Verteidiger Battlogg und meldet Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Staatsanwältin Pfeifer hingegen erscheint dieser Schuss vor den Bug doch noch etwas zu lapidar: Sie fordert eine höhere Strafe und meldet Berufung zum Nachteil des Angeklagten an.