Fahrschule streitet mit Stadt Bregenz um Fußgängerzonen-Verordnung

06.09.2023 • 17:10 Uhr
Fahrschule streitet mit Stadt Bregenz um Fußgängerzonen-Verordnung
Die Fahrschule Frener in der Rathausstraße. Im Bild: Karin Hefel-Frener.wpa

Fahrschule will Unterlagen, Stadt geht vor Verwaltungsgerichtshof.

Bregenz Die Ausdehnung der Fußgängerzone in Bregenz im Juli 2022 hat bekanntlich bei mehreren Betrieben im Stadtzentrum für Widerstand gesorgt. Immerhin sind viele dortige Unternehmen direkt von dieser Maßnahme betroffen. Deshalb ist in der Angelegenheit auch noch immer kein juristischer Friede eingekehrt.

Nicht alle in Bregenz begrüßen die Ausdehnung der Fußgängerzone. <span class="copyright">vn</span>
Nicht alle in Bregenz begrüßen die Ausdehnung der Fußgängerzone. vn

Das gilt etwa für die Fahrschule Frener als unmittelbarer Nachbar des Rathauses. Aufgrund der starken Betroffenheit bei ihren Betriebsabläufen wollte die Fahrschule Einsicht in jene Unterlagen bekommen, auf deren Grundlage die Verordnung zur Fußgängerzone erlassen wurde. 

Kein Einblick in Unterlagen

Die Stadt Bregenz unter Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) weigert sich bislang jedoch, der Fahrschule Einblick in diese Unterlagen und alle damit verbundenen Studien und Untersuchungen zu geben. Aufgrund dieser Weigerung hat Frener den Feldkircher Rechtsanwalt Markus Hagen (Kanzlei BHP) engagiert, um der Sache juristisch auf den Grund zu gehen. Dieser hat auf Basis des Umweltinformationsgesetzes des Bundes die Stadt dazu aufgefordert, die Unterlagen zugänglich zu machen.

„Haben Anspruch auf Information“

Hagen verweist auf die Straßenverkehrsordnung, wo im Paragraph 76a geregelt ist, unter welchen Umständen eine Fußgängerzone verordnet werden kann. So heißt es: „Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig dem Fußgängerverkehr vorbehalten.“ Hagen: „Wir haben gemäß Umweltinformationsgesetz Anspruch auf Offenlegung der Information. Wir möchten wissen, auf welcher genauen Basis diese Fußgängerzone verordnet wurde. Denn das ist derzeit völlig unbekannt und ich vermute, dass die Verordnung wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben ist.“

Rechtsanwalt Markus Hagen. <span class="copyright">vn</span>
Rechtsanwalt Markus Hagen. vn

Landesverwaltungsgericht gibt Frener Recht

Nachdem sich die Stadt aber per Bescheid gegen die Herausgabe der Unterlagen gewehrt hat, brachte Hagen die Rechtssache vor das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dieses gab in seinem Erkenntnis vom 17. Mai 2023 der Fahrschule Frener Recht, wonach die Stadt Bregenz die Unterlagen an Frener gemäß Umweltinformationsgesetz herauszugeben habe. Da das Landesverwaltungsgericht allerdings die Möglichkeit zur Revision an den Verwaltungsgerichtshof zuließ, machte die Stadt Bregenz von diesem Recht Gebrauch und brachte über ihre Rechtsvertretung Revision ein. Jetzt liegt die Angelegenheit also beim Verwaltungsgerichtshof.

Stadt Bregenz: „Wir wollen Rechtssicherheit“

Bei der Stadt Bregenz sagte Birgit Obernosterer-Führer, Leiterin des Rechtsservice und stellvertretende Stadtamtsdirektorin, dass sich die Verwaltung an die Gesetzeslage zu halten habe. Das bedeute, dass Bürgerinnen und Bürger gemäß StVO kein Recht auf Einsicht in einen damit zusammenhängenden Verwaltungsakt haben. Nachdem das Landesverwaltungsgericht zudem die grundsätzliche Bedeutung der Frage hervorgehoben habe, ob in diesem Zusammenhang tatsächlich der Weg über das Umweltinformationsgesetz möglich ist, um Einblick in die Unterlagen aus einem Verordnungsakt zu bekommen, habe man Revision eingebracht. „Es ist für uns juristisch nicht abschließend geklärt, ob wir diese Unterlagen herausgeben dürfen oder nicht. Dafür fehlt noch die Rechtsprechung.“

Umweltministerium teilt Ansicht des Landesverwaltungsgerichts

Dieser Ansicht der Stadt steht allerdings auch eine Stellungnahme des Umweltministeriums in diesem Verfahren vom 1. August 2023 entgegen, das der Meinung ist, dass das Einfordern von Umweltinformationen auch in so einem Zusammenhang rechtlich zulässig ist und es sich nicht um eine missbräuchliche Verwendung handle. 

Hefel-Frener: „Stadt war für keine Lösung zu haben“

Karin Hefel-Frener, die Geschäftsführerin der Fahrschule Frener, sagt im Gespräch, dass es nicht möglich gewesen sei, mit der Stadt eine praktikable Lösung wie etwa eine teilweise Ausnahmegenehmigung zu finden. „Das ist umso bedauerlicher, als dass unser Unternehmen mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Jahrzehnten an diesem Standort ansässig ist. Zudem gibt es in Bregenz ohnehin nur noch zwei Fahrschulen. Wir wurden rund um die Fußgängerzonen-Erweiterung wie ein lästiges Beiwerk einfach ignoriert und sind mit allen Anliegen gescheitert.“ Deshalb habe man den Rechtsweg beschritten.

Bürgermeister Michael Ritsch. <span class="copyright">vol</span>
Bürgermeister Michael Ritsch. vol

Michael Ritsch verteidigt Vorgehen

Der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch weist darauf hin, dass die Fahrschule Frener noch nie eigene Parkplätze für den Fahrschüler-Wechsel vor ihrem Gebäude gehabt habe, sondern nur von der Stadt geduldet gewisse Bereiche dafür nutzen durfte. Ritsch verweist einmal mehr darauf, dass ein Großteil der Wirtschaftstreibenden in der Bregenzer Innenstadt die Fußgängerzone begrüßen würde. Weil man sich aber der Sensibilität des Themas bewusst gewesen sei, habe man die Verordnung juristisch genauestens ausarbeiten lassen. „Damit wollten wir verhindern, dass sie rechtlich sofort wieder gekippt wird.“

Die Erweiterung der Fußgängerzone Bregenz hat Befürworter und Gegner. <span class="copyright">vol</span>
Die Erweiterung der Fußgängerzone Bregenz hat Befürworter und Gegner. vol

Empfehlung der Rechtsabteilung der Stadt

Dass man die Unterlagen für die Verordnung auch nach dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts nicht herausgebe, sondern damit bis zum Verwaltungsgerichtshof gehe, begründet Ritsch mit einer dringenden Empfehlung seiner Rechtsabteilung. So würden in diesen Unterlagen nämlich auch viele Informationen über Personen und Unternehmen stehen, die nichts mit Frener zu tun haben. „Wir möchten wissen, ob wir wirklich rechtskonform handeln, wenn wir solche Unterlagen herausgeben.“

Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes folgen und die Verpflichtung zur Herausgabe gemäß Umweltinformationsgesetz bejahen, dann werde man dem selbstverständlich nachkommen. „Da gibt es keine Diskussion. Es ist ja kein Geheimpapier“, so Ritsch.