„Pass auf, du kassierst richtig von mir!“

Nachbarschaftsstreit und Fitnessstudiobesuch wurden ihm zum Verhängnis: Mann wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung verurteilt.
Von Hannah Swozilek
Feldkirch Um 9.30 Uhr beginnt die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, der Angeklagte betritt gut gelaunt den Gerichtssaal. Er kündigt schnell an: Er wird aussagen. Dem 33-jährigen österreichischen Staatsbürger werden gleich zwei Vergehen vorgeworfen.
Mehrere Schläge ins Gesicht
Der Mann, der in der Schweiz bereits zweimal verurteilt wurde, ist wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, im Frühjahr 2023 in einem Fitnesscenter einen Mann mit mehreren Schlägen ins Gesicht verletzt zu haben. Er habe an einer Maschine trainiert und sich von der ständigen Fragerei des Opfers, wann er denn nun endlich fertig sei, provoziert gefühlt. Allerdings besteht der Angeklagte vehement darauf, nicht zuerst zugeschlagen zu haben. Und bei den zwei Schlägen, die es dann schlussendlich waren, habe er ihn auch sicher nicht so heftig getroffen. Er selbst hingegen habe stark geblutet, lässt er Richterin Pfeifer immer wieder wissen.
Grillen verboten?
Der zweite Anklagepunkt ist ein Nachbarschaftsstreit. Im April dieses Jahres kommt es zwischen dem Angeklagten und dessen Nachbarn zu Handgreiflichkeiten, die jetzt vor Gericht enden.
Obwohl der Angeklagte angibt, sich immer mit allen Nachbarn gut verstanden zu haben, eskalierte ein Streit Anfang des Jahres. Der 33-Jährige schildert, dass er nach der Arbeit grillen wollte, sein Nachbar ihm das jedoch untersagt habe. „Was bist du für ein Gestörter?“, zitiert sich der Angeklagte selbst.
Ein paar Wochen nach diesem Vorfall begegnen sich die beiden erneut, dieses Mal im Hausflur. Erneut fühlt sich der Beschuldigte provoziert. Der Nachbar, der nun als Zeuge im Gerichtssaal sitzt, schildert dieselbe Geschichte. Nur umgekehrt. Der durch das Grillen entstandene Rauch habe in seiner Wohnung den Feueralarm ausgelöst. Sowieso hätte er sich von dem Angeklagten des Öfteren schon provoziert gefühlt. An diesem Tag hätte er sogar versucht, das Gespräch zu suchen. Allerdings ergebnislos.
„Entweder der Typ lässt mich in Ruhe oder wir werden uns schlägern.“
Diese Aussage gibt der Beschuldigte unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber der Polizei an. Auch jetzt behauptet er, das Opfer nur verbal bedroht und beleidigt zu haben. Er sei ihm jedoch nie gewaltsam nahegekommen. Der Nachbar jedoch gibt an, sehr wohl Verletzungen davongetragen zu haben. Außerdem musste er aus Furcht vor dem Angeklagten umziehen.
Aussage gegen Aussage
In beiden Fällen steht es Aussage gegen Aussage. Als im Fitnesscenterfall noch ein weiterer Zeuge befragt wird, kommt noch eine dritte Variante der Geschichte dazu. Was zu diesem Zeitpunkt allerdings feststeht, ist, dass der Angeklagte zuerst zugeschlagen hat. Und dass es mindestens zwei Schläge gegeben hat.
Schuldspruch und Freispruch
Die Richterin schenkt den Zeugen Glauben. Sie verurteilt den Angeklagten wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe. Davon drei Jahre auf Bewährung. Dazu kommt noch eine Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 2700 Euro.
Die Umzugskosten für seinen ehemaligen Nachbarn muss der Verurteilte dann aber nicht tragen, das sei übertrieben. Immerhin verlangte dieser von ihm 600 Euro. Das eingeschränkte Geständnis kommt dem Angeklagten ebenfalls zugute.
Der 33-Jährige akzeptiert das Urteil ohne Einspruch.