Widersprüche um Waffe und geplatzten Drogendeal beim Messepark

Die Fortsetzung des “Messepark-Falls” landet erneut auf dem Tisch. Viele Fragen bleiben offen.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch wird die Fortsetzung eines Falls verhandelt, zu dem der 1979 in Russland geborene Mann erneut aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal vorgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen geplanten Drogendeal beim Messepark gewaltsam unterbunden, eine Schusswaffe eingesetzt und versucht zu haben, Drogen zu rauben. Zudem soll er einem der Beteiligten eine Kopfnuss versetzt haben. Der Angeklagte, invalide, Vater von vierzehn Kindern und mit insgesamt sechzehn Vorstrafen, bestreitet weiterhin alle zentralen Vorwürfe und bekennt sich nicht schuldig.
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Verteidigung: Zufall, kein Überfall
Verteidiger Clemens Achammer zeichnet ein völlig anderes Bild. Sein Mandant sei zufällig mit seiner Tochter beim Messepark gewesen und habe lediglich eingegriffen, weil er einen der Männer gekannt habe. Als er dazwischen ging, wurde er selbst attackiert. Jede Behauptung, er habe die Übergabe sprengen oder Drogen stehlen wollen, sei falsch. Eine Bestrafung komme lediglich für den Waffenbesitz infrage, erklärt der Anwalt.
Angeklagter widerspricht Polizeiprotokoll
Der Angeklagte schildert, wie er aus dem Auto stieg, den Deal bemerkte und eingriff. Einer der Männer schlug sofort auf ihn ein, ein Zahn ging dabei verloren. Die Situation eskalierte, ein Schlag mit einer Waffe traf ihn am Kopf. Als früherer Kriegssoldat wusste er, wie man in solchen Momenten reagiert, und habe dem Mann die Pistole “mit einem Trick” abgenommen. Dabei seien die beiden nach hinten gegen ein Auto gefallen, die Scheibe sei gebrochen.
Seine heutige Darstellung unterscheidet sich deutlich vom Polizeiprotokoll. Richter Alexander Wehinger weist ihn darauf hin, dass der Vorwurf einer falschen Protokollierung womöglich ein weiteres Strafverfahren nach sich ziehen würde. Der Angeklagte erklärt dies damit, dass damals kein Dolmetscher anwesend gewesen sei.
Falsche Angabe aus Gefälligkeit
Ein Zeuge, der nicht in Haft sitzt, überrascht mit einer deutlichen Korrektur. Er erklärt, dass er am 5. September zur Polizei gegangen sei, um dem Angeklagten einen Gefallen zu tun. Im Ringerverein trainiert er mit dessen Sohn, weshalb er damals bewusst eine falsche Aussage zugunsten des Vaters gemacht habe. Nun räumt er dies ein.
Erinnerungslücken
Drei weitere Zeugen, alle aus dem Gefängnis, kennen den Angeklagten von dort. Sie betonen, dass die Ereignisse ein Jahr zurückliegen und sie sich an fast nichts erinnern könnten. Einer von ihnen sagt wörtlich: “Ich kann mich nicht mal an den Tag gestern erinnern, wie soll ich mich daran erinnern, was vor einem Jahr war?” Deshalb bleiben alle drei bei ihren ursprünglichen Aussagen gegenüber der Polizei.
Verhandlung vertagt
Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Zu viele Fragen sind offen, weitere Zeugen fehlen. Der Prozess wird zu einem späteren Termin fortgesetzt.