Streit unter Hundebesitzern eskalierte

20.11.2025 • 13:24 Uhr
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Der 39-jährige Beschuldigte wies vor Gericht jede Verantwortung von sich. Eckert

Angeklagter soll Vierbeiner auf seinen Kontrahenten gehetzt haben.

Feldkirch Anfang Jänner gingen zwei Hundehalter mit ihren Vierbeinern in Feldkirch spazieren. Einer von ihnen, ein 65-jähriger Rentner, erzählt später vor Gericht, dass der andere mit seinem Hund geradewegs auf ihn zugegangen sei. Der 39-jährige Angeklagte, ebenfalls Rentner, berichtet bei der Verhandlung, dass er den anderen gefragt habe, ob sich die Hunde begrüßen dürften, was der 65-Jährige ablehnte. Es kam zu einer Diskussion, welche Sozialkontakte für Hunde gut, nötig oder völlig überflüssig sind.

Aus der Diskussion wurde ein Streit. Der Jüngere, so der Zeuge, habe ihn dann geschubst. Er habe den Angeklagten daraufhin an der Jacke gepackt und geschüttelt, wobei die Jacke laut dem Angeklagten gerissen sei.

Gefährliche Drohung

Damit war der Streit eigentlich schon zu Ende. Abgesehen davon, dass der verärgerte Beschuldigte dem Kontrahenten noch nachrief, dass er erstens ein “Arsch” sei und zweitens ihn nicht ungestraft anfasse. Zusätzlich habe er seinem Hund noch “Fass! Fass!” aufgetragen. “Das habe ich nie gesagt, abgesehen davon muss das ein Hund ja auch gelernt haben, sonst macht er es sowieso nicht”, klärt der 39-Jährige auf. Sein mittelgroßer schwarzer Hund tat jedenfalls nichts dergleichen und beide Hundebesitzer gingen weiter ihres Weges.

Vorstrafe Nummer zehn

Der Angeklagte, Vater von vier Kindern, hat bereits neun Vorstrafen. Doch die sind alle lange her und keine war wegen Gewalt. “Ich bin kein gewalttätiger Mensch, außerdem war ich derjenige, der Angst hatte”, betont der Oberländer. Er räumt aber auch ein, dass die Wogen damals etwas hochgingen. Richterin Lea Gabriel ist überzeugt, dass damals ein Wort das andere gab und die gefährliche Drohung gefallen ist. Der Mann, der seine Schulden mit zwischen fünfzig- und hunderttausend Euro einstuft, erhält eine weitere Vorstrafe, die zehnte in der langen Liste. Vier Monate werden auf Bewährung ausgesprochen, dazu muss er 720 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. “Ich bin froh, dass ich nicht ‚hocken‘ muss”, ist er sichtlich glücklich und bedankt sich höflich bei Richterin und Staatsanwalt.