Für den Bruder gelogen und verurteilt

23.11.2025 • 14:27 Uhr
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Der Angeklagte gebärdete sich während der Verhandlung sichtlich nervös. Eckert

Nach schwerer Körperverletzung wollte Familienmitglied den Gewalttäter schützen.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte, 35-jährige Angestellte hat bereits drei Vorstrafen. Eine davon wegen falscher Beweisaussage, weshalb es nun eng für ihn wird. Es geht nämlich um genau dasselbe Delikt, er hat wieder in einem Verfahren absichtlich etwas Falsches ausgesagt. Der Bruder des Angeklagten war dereinst in eine Rauferei verwickelt, bei der er einen Scooter-Fahrer vom Fahrzeug schubste und ins Gesicht schlug. Der Angegriffene zog sich dabei einen Kreuzbandriss zu. Der junge Raufbold wurde wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig zu zehn Monaten Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.

Eindeutige Aussagen

Im Prozess um die Scooter-Geschichte hatte der 35-Jährige trotz richterlicher Belehrung seinen Bruder zu schützen versucht. Obwohl nicht einmal sein Bruder die betreffenden Fakten leugnete. Auch sämtliche Zeugen schilderten die Szenen der Auseinandersetzung inhaltlich übereinstimmend.

Nur der 35-jährige Beschuldigte blieb bei seinen Aussagen, die im auffallenden Widerspruch mit allen anderen standen.  Richter Johannes Reheis machte dem Mann klar, dass er mit zwei offenen Bewährungsstrafen von insgesamt sieben Monaten Gefängnis langsam ein Problem bekommt. Das verstand der Angestellte auch und war sichtlich nervös. Er hat eine Arbeit, will diese nicht verlieren und hofft, nicht in Haft zu müssen.

Noch “Glück” gehabt

Das Gericht gewährte dem Lügner eine letzte Chance und verurteilte ihn lediglich zu fünf Monaten Haftstrafe. Die alten Strafreste von sieben Monaten wurden nicht widerrufen. „Mit den fünf Monaten bin ich wirklich ganz, ganz unten“, machte ihm der Richter klar. Dadurch, dass der Verurteilte einen Arbeitsplatz und einen fixen Wohnsitz hat, bestehen für ihn gute Chancen, mit der Fußfessel in Freiheit zu bleiben und damit weiterhin arbeiten zu können. Er erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft muss auch noch überlegen, ob sie die Entscheidung so akzeptiert. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.