Bald neue Regeln für All-in-Verträge

Grundlohn muss ausgewiesen werden. Notärzte werden als Selbstständige geführt.
Wien. Sie waren einst für Manager in hohen Gehaltsklassen gedacht, mittlerweile ist jeder fünfte Arbeitsvertrag ein sogenannter „All-in-Vertrag“. Heißt: Überstunden sind Teil des Gehalts, werden nicht separat abgegolten. Laut Sozialministerium wird mit dieser Praxis in bestimmten Fällen indirekt der Kollektivvertrag ausgehebelt. Das soll sich nun ändern. Ab 2016 muss in neuen Dienstverträgen der Grundlohn angeführt werden. Pauschalen für zusätzliche Leistungen über der Normalarbeitszeit werden so sichtbar. Damit soll auch bewusst gemacht werden, dass All-in nicht bedeutet, Überstunden ohne Ende zu machen. Auch, dass Arbeiter rund um die Uhr erreichbar sind, soll eingedämmt werden. Laut Ministerium müssen sie das nämlich nicht.
Konkurrenzklauseln geregelt
Der sozial- und arbeitsrechtliche Ausschuss im österreichischen Parlament wird die Gesetzesänderung heute, Donnerstag, beschließen; als Teil der Änderungen
im Arbeitsvertragsrechtsänderungsgesetz, kurz: ARÄG. Geändert wird einiges. Zum Beispiel sollen Konkurrenzklauseln erst ab einem Bruttolohn von 3200 Euro möglich sein. Außerdem darf sie längstens ein Jahr wirken. Mittels Konkurrenzklauseln regeln Unternehmen, dass ein Angestellter innerhalb einer bestimmten Zeit nicht zu einem Konkurrenten wechseln darf. Die Höchststrafe wird auf sechs Nettogehälter begrenzt.
Weitere Änderungen: Arbeitnehmer haben zukünftig ein Recht auf schriftliche Lohnabrechnungen, auf Papier oder zum Beispiel digital als PDF. Zudem wird die erlaubte Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag erhöht. Lehrlinge ab 16 Jahren dürfen bis zu zehn Stunden arbeiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibt aber unberührt. Plant ein Unternehmen, eine Vollzeitstelle auszuschreiben, müssen Teilzeitbeschäftigte innerhalb des Unternehmens das Angebot erhalten, aufzustocken. „Immerhin suchen 120.000 Teilzeitbeschäftigte eine Vollzeitbeschäftigung“, heißt es in einem Papier des Sozialministeriums.
Viele Arbeitnehmer haben Aus- und Fortbildungen besucht, die der Arbeitgeber bezahlt hat. Oft geht damit eine Vereinbarung einher, die regelt, wie lange der Angestellte dafür arbeiten muss, ohne die Kursgebühr zurückzahlen zu müssen. Diese Frist wird nun auf vier Jahre verkürzt, die rückforderbare Summe von Monat zu Monat kleiner.
Freiberufliche Notärzte
Neben dem Aräg widmet sich der Ausschuss auch dem SRÄG – also dem Sozialrechtsänderungsgesetz. Für Notärzte ändert sich einiges. Ärzte, die nebenberuflich für Blaulichtorganisationen im Einsatz sind, werden für diese Tätigkeit ab 2016 als freiberuflich Selbstständige geführt. Die Einsatzzeiten können daher nicht mehr mit ihrer Arbeitszeit in den Krankenanstalten zusammengerechnet werden. Außerdem wird diese Arbeit vom ASVG (Pflichtpensionsversicherung) ausgenommen. Für Soldaten gibt’s ebenfalls Neuigkeiten: Für Präsenzdiener und andere, die vom Heeresversorgungsgesetz (HVG) erfasst sind, ist zukünftig die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig. Das Ministerium erhofft sich dadurch, Personal einsparen zu können.