Länder sitzen auf dem längeren Ast

Pflegeregress etc: Im Streitfall muss der Bund allein zahlen.
WIEN Auf der Liste all jener Gesetze, die vor dem Jahr 2000 in Kraft getreten und so bedeutungslos geworden sind, dass sie laut Justizminister Josef Moser (62, ÖVP) beseitigt werden können, steht eines nicht. Es ist zwar auch kaum jemandem bekannt und noch nie wirklich befolgt worden, aber ganz im Sinne der Länder und Gemeinden. Die Rede ist von den Bestimmungen über den sogenannten Konsultationsmechanismus. Klingt sperrig, ist aber wirkungsvoll: Beschließt der Bund eine Maßnahme, die die übrigen Gebietskörperschaften belastet, können sie dafür sorgen, dass
er die Rechnung zahlen muss.
Gute Chancen vor Höchstgericht
Zusammen mit dem Gebot, dass der Finanzausgleich nicht einseitig aufgekündigt werden darf, stärkt das die Länder gegenüber dem Bund massiv, wie der Föderalismusexperte und VN-Kolumnist Peter Bußjäger (55) bestätigt. Und vor diesem Hintergrund wird auch klar, warum sie Finanzminister Hartwig Löger (52, ÖVP) so selbstbewusst erklärten, dass sie sich beim Pflegeregress nicht zufrieden geben mit einer Abgeltung von 100 Millionen Euro. Löger hatte keine andere Wahl, als darauf einzugehen: „Vor dem Verfassungsgerichtshof hätten die Länder gute Chancen gehabt“, so Bußjäger.
Der Konsultationsmechanismus wurde vor 19 Jahren beschlossen. Dass er seither über Expertenkreise hinaus nicht wahrgenommen wurde, liegt laut Bußjäger daran, dass er „nicht so gelebt wurde, wie vereinbart“: Demnach müsste bei finanziellen Auseinandersetzungen auf Antrag einer Gebietskörperschaft ein Schlichtungsgremium eingesetzt werden. Und dort könnte zum Beispiel auch nur ein einziges Land dafür sorgen, dass es keinen Cent für einen Beschluss übernehmen muss, den der Bund getätigt hat.
Auseinandersetzungen wurden bisher meist auf dem kurzen Weg beigelegt. Was auch insofern keine Kunst war, als einer rot-schwarzen Bundesregierung ausschließlich rote und schwarze Landeshauptleute gegenüberstanden. Jetzt ist das anders, in der Regierung haben die Freiheitlichen die Sozialdemokraten abgelöst. Womit Konflikte wahrscheinlicher geworden sind. Beispiel: Schwarz-Blau will die Notstandshilfe abschaffen. Dadurch würden die Bezieher in die Mindestsicherung abrutschen, die in die Zuständigkeit der Länder fällt: Das rote Wien etwa könnte sich weigern, dafür aufzukommen, und den Bund in die Pflicht nehmen. „Das wird eine spannende Frage“, so Bußjäger.
Große Durchsetzungskraft
Wie ernst der Konsultationsmechanismus zu nehmen ist, hat sich erst vor vier Jahren gezeigt: Eine Eisenbahnkreuzungsverordnung hätte die Gemeinden zu baulichen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet. Sie verlangten Verhandlungen darüber, der Bund setzte das gesetzlich dazu vorgesehene Gremium jedoch nicht ein. Ergebnis: Sie zogen vor den Verfassungsgerichtshof und dieser entschied, dass der Bund die Sicherungsmaßnahmen aufgrund des offenkundigen Gesetzesverstoßes zu bezahlen hat. Bußjäger: „Seither weiß man, welche Durchsetzungskraft dem Konsultationsmechanismus innewohnt.“ JOH