Wiedersehen für Liebende – aber nur in Vorarlberg

Politik / 15.04.2020 • 06:00 Uhr
Wiedersehen für Liebende - aber nur in Vorarlberg
Die Grenzen trennten zahlreiche Liebende. Nun dürfen Partner aus den Nachbarländern wieder für einen Besuch einreisen. Für Schweizer könnte es aber teuer werden. VN/PAULITSCH

Lebensgefährten aus den Nachbarländern dürfen einreisen.

Bregenz, Lindau Vorarlberger, deren Lebensgefährten aus dem Ausland kommen, können aufatmen. Sie werden nicht mehr länger durch die Coronakrise getrennt. Lebt der Partner beispielsweise in Deutschland, darf er einreisen. Das bestätigten das Innenministerium und das Land Vorarlberg am Dienstag. Seit kurzem sehen die Grenzkontrollen Ausnahmen für “besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis” vor. Und dazu zählt der Besuch des Lebenspartners. Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist laut Sicherheitslandesrat Christian Gantner nicht nötig. Vorarlberger können aus Liebe aber weiterhin nicht in die Nachbarländer einreisen.

Schon Ende März hielt das Gesundheitsministerium fest, dass das Sehen des Lebenspartners zu den notwendigen Grundbedürfnissen zähle. Das nützte allerdings Vorarlbergern, deren Partner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland wohnen, wenig. Sie waren durch wieder hochgezogenen Grenzen getrennt. Jetzt ist alles anders. Ausländische Partner müssen an der Grenze glaubhaft machen, dass der Lebensgefährte in Österreich lebt. Das kann man etwa mit einer Passkopie und einer Meldebestätigung beim Vorarlberger Partner machen. Zudem muss eine am Zoll ein bestimmtes Formular, eine Eigenerklärung ausgefüllt werden.

Wie die “Lindauer Zeitung” berichtet, hat Bayern kein Problem mit dieser Regelung. Denn die neue Quarantäneverordnung des Landes halte fest, dass ein in Deutschland wohnender Partner seinen Lebenspartner im Ausland besuchen darf, ohne danach eine 14-tägige häusliche Quarantäne anzutreten. Er müsse innerhalb von 48 Stunden wieder nach Deutschland zurückkehren. Vorarlbergern bleibt es umgekehrt weiterhin verwehrt, ihre deutschen Partner zu besuchen. Für die Einreise muss ein “triftiger Reisegrund” vorliegen. Der Besuch des Lebensgefährten zählt nicht dazu. Die Schweiz bewertet das ähnlich. Dazu kommt noch ein weiteres Problem. Zwar erlaubt es Österreich auch Schweizern, ihre Lebenspartner in Vorarlberg zu treffen. Doch bei der Rückreise könnte es ein böses Erwachen geben: Betroffene berichteten, dass sie 100 Franken Buße zu berappen hatten. Nach Angaben von Landesrat Gantner sucht Vorarlberg derzeit Gespräche mit den beteiligten Stellen der Nachbarländer, um eine Lösung “für diese schwierige zwischenmenschliche Situation” zu finden.