Hotelöffnung am 29. Mai: Frühstück im Schichtbetrieb

Hotels, Pensionen und Hütten können unter Auflagen wieder öffnen.
Wien Sieben Gäste hat das Hotel Montfort diese Woche. Nur Geschäftsreisende. Mehr ist noch nicht erlaubt. Aber immerhin stünden ihre Türen wieder offen, sagt Gastronomin Sabine Oberhöller. Aushänge am Eingang erinnern die Besucher an die Regeln von Abstand bis Desinfektion. Die Rezeption befindet sich hinter einer Glaswand. Die Mitarbeiter tragen ein Gesichtsschild, wenn sie die Gäste auf ihr Zimmer oder in den Speisesaal begleiten.
An dieses Bild werden sich die Gastronomen und ihre Kunden vorerst gewöhnen müssen. Die Auflagen gelten auch, wenn Hotels, Pensionen und Berghütten am 29. Mai wieder regulär öffnen dürfen. Das ganze Programm vom Restaurant über Wellness und Frühstücksbuffets bis zu Seminaren mit bis zu 100 Teilnehmern ist wieder erlaubt. Im Wesentlichen gelten die gleichen Regeln wie für die Gastro und Schwimmbäder. “Man kann damit leben”, meint Hotelier Markus Kegele vom Hotel Mondschein in Stuben. Sein Chalet würden die Auflagen nur am Rande betreffen, da der Betrieb weitgehend kontaktlos laufe. Gäste könnten sich ihre Zimmerkarte per Code selbst abholen. In seiner Kaltenberghütte arbeitet Kegele bereits an Lösungen, um allen Regeln zu entsprechen. “Im Winterlager werden wir verstellbare Zwischenwände einbauen.” Am Tagesgeschäft ändere sich nichts. Frühstück und Abendessen müssten hingegen in zwei Schichten serviert werden.
Auch im Hotel Montfort werden sich die Gäste zum Frühstück anmelden müssen. “Dann können wir die Plätze reservieren”, sagt Sabine Oberhöller. Aktuell kreuzten die Besucher an, welches Frühstück sie wollen. Mit dem Normalbetrieb werde das Buffet wieder aktiviert: mit Einweghandschuhen ähnlich der Backboxen im Lebensmittelhandel. Müsli, Früchte und Gemüse werde es in kleinen geschlossenen Gläschen geben. Auf den Tische stehe nur eine kleine Blume. Für das Abendessen sind die Speise- und Weinkarte online abrufbar.
Langsam ziehe die Nachfrage wieder ein wenig an, wenngleich einige Geschäftsleute ihren Aufenthalt im Juni bereits stornieren mussten, erzählt Oberhöller. Unsicher sei auch, wie sich die Buchungslage aufgrund der Festspielabsage entwickle. “Wichtig ist aber, dass wir wieder in Betrieb sind.” Für kommende Woche sind schon 30 Gäste angekündigt.
Zahlreiche Auflagen für Beherbergungsbetriebe
Grundregel: Ein Meter Abstand
Es können auch Personen ein Apartment oder Zimmer teilen, wenn diese nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Im Eingangsbereich und an der Rezeption gilt für alle Maskenpflicht. „Maßnahmen zur Besucherlenkung“ werden empfohlen, um Stausituationen an der Rezeption zu vermeiden.
Mitarbeiter, die Gästekontakt haben, müssen einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Alternative (Gesichtsschild) tragen.
Für die Gastronomie in Beherbergungsbetrieben gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe. Es gibt nur eine Ausnahme: Buffets in Selbstbedingung sind erlaubt, wenn Gäste Handschuhe zum einmaligen Gebrauch erhalten, unmittelbar vor der Buffetstation ihre Hände desinfizieren oder das Vorlegbesteck Einwegbesteckt ist.
Nach Möglichkeit sollen den Gästen gestaffelte Essenszeiten angeboten werden.
Seminare von bis zu 100 Personen sind erlaubt. Es besteht Masken- und Abstandspflicht, außer diese kann für gewisse Übungen (zum Beispiel im Erste-Hilfekurs) nicht eingehalten werden.
Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen können öffnen. Saunaanlagen dürfen aber nur von Personen gleichzeitig benutzt werden, die im gleichen Haushalt leben. Tun sie das nicht, muss in der Kabine pro Nutzer eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Es wird eine Terminvergabe zur Saunanutzung empfohlen. Der Zugang zu Frei- und Hallenbädern ist mit zehn Quadratmetern Liegefläche oder sechs Quadratmetern Beckenfläche pro Person begrenzt.
Schutzhütten können öffnen. In Schlaflagern und Gemeinschaftsräumen müssen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, aber voneinander zwei Meter Abstand halten. Diese Regel gilt nicht, wenn Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung errichtet wurden, etwa eine Plexiglasscheibe zwischen den Schlafplätzen.
Es muss häufiger geputzt und einmal pro Stunde gelüftet werden. Schlüssel sind vor der Ausgabe zu reinigen. Schwer zu reinigende Dekorationsgegenstände sollten aus den Zimmern entfernt und die Minibar nur auf Wunsch der Gäste befüllt werden.