Lockerungen im Lockdown: Skifahren trotz Ausgangsbeschränkungen

Die Regeln für Dezember: Handel, Dienstleistungen und manche Schulen öffnen wieder. Hotels und Gastro bleiben zu. Ausnahmen zu Weihnachten.
Wien 2020 wird ein Jahr ohne Weihnachtsmärkte. Der Handel darf ab Montag wieder öffnen, körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Ski fahren können die Österreicher ab dem 24. Dezember. Hotels und Gastro bleiben aber zu. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben aufrecht, bei den Kontaktbeschränkungen gibt es für Weihnachten und Silvester Ausnahmen.
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr 24 Stunden pro Tag, sondern nur noch zwischen 20 und 6 Uhr. In dieser Zeit darf man das Haus oder die Wohnung nur aus den bereits bekannten Gründen verlassen: Arbeit, Grundbedürfnisse, Hilfeleistung, Gefahrenabwendung, Bewegung.
Soziale Kontakte
Untertags ist es erlaubt, dass sich Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, mit Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Die Grenze liegt bei bis zu sechs Erwachsenen und sechs Kindern.
Ausnahmen zu Weihnachten und Silvester
Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember dürfen sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig davon, aus wie vielen Haushalten sie stammen.
Keine Auslandsreisen
Deutschland, Schweiz, Liechtenstein und Italien sind für Reisen ab dem 7. Dezember tabu, zumindest wenn ihre 14-Tages-Inzidenz weiterhin bei über 100 liegt. Das besagt die angekündigte Regel zur Einstufung von Risikogebieten. Personen, die in Risikogebiete einreisen, müssen bei ihrer Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen ist es möglich, sich freizutesten. Diese Regel gilt natürlich auch umgekehrt: Wer zum Beispiel in Deutschland oder der Schweiz lebt und nach Vorarlberg fährt, muss zehn Tag in Quarantäne. Ausnahmen sollen unter anderem für Pendler gelten.
Kindergärten und Schulen
Kindergärten und Pflichtschulen dürfen wieder öffnen. Ab einem Alter von zehn Jahren gilt eine Maskenpflicht im Unterricht. Auch für Maturanten startet wieder der Regelbetrieb an den Schulen. Alle anderen Oberstufen-Schüler bleiben ebenso wie Universitäten und Hochschulen im Fernunterricht.
Handel und Dienstleistungen
Der Handel darf wieder öffnen, auch körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Es gilt überall Maskenpflicht. Die Anzahl der Kunden ist begrenzt, pro zehn Quadratmeter ist ein Kunde erlaubt. In Einkaufszentren wird als Fläche nur jene von Geschäften bewertet. Bewirtung ist nicht erlaubt.
Home Office
Wo es möglich ist, soll im Home Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz gilt Abstands- und Maskenpflicht, sofern keine anderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Pflegeheime und Krankenanstalten
Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden oder eine FFP2-Maske tragen. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Nur ein Besucher pro Woche ist erlaubt, außer die unterstützungsbedürftige Person ist minderjährig. Ausnahmen gelten unter anderem für die Palliativ- oder Hospizbegleitung. Diese Regeln gelten für Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie Kranken- und Kuranstalten. In Heimen müssen neue Bewohner negativ getestet sein.
Gastronomie
Die Gastro bleibt geschlossen. Abholung ist zwischen sechs und 19 Uhr erlaubt, es dürfen dabei aber keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden. Je nach Infektionsgeschehen kann die Gastro ab 7. Jänner wieder öffnen. Kneipen, Bars und Nachtlokale bleiben weiterhin auf unbestimmte Zeit geschlossen. Weihnachtsmärkte sind nicht zugelassen.
Hotellerie
Beherbergungsbetriebe müssen zu bleiben, mit Ausnahme für unaufschiebbare Geschäftsreisen. Ab 7. Jänner können sie je nach Infektionsgeschehen wieder öffnen.
Veranstaltungen und Kultur
Jede Form von Veranstaltungen sind untersagt. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Erste Öffnungsschritte soll es ab dem 7. Jänner geben.
Museen und Bibliotheken
Museen und Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Es gilt Maskenpflicht und eine Begrenzung der Besucherzahl.
Sport
Alle Kontaktsportarten sind untersagt. Indoor-Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder oder Kletterhallen müssen geschlossen bleiben. Im Freien darf ab 24. Dezember – ausgenommen von Kontaktsportarten – wieder gesportelt werden. Alle Outdoor-Anlagen dürfen öffnen, zum Beispiel Eislaufplätze und Loipen. Spitzensportler und ihre Trainer dürfen weiterhin Sportstätten betreten und an Wettbewerben teilnehmen.
Fahrgemeinschaften und Taxis
Es bleiben die aktuellen Regeln bestehen. Pro Sitzreihe dürfen maximal zwei Personen sitzen. Es gilt Maskenpflicht .
Liftbetrieb
Ab 24. Dezember können Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen zu Freizeitzwecken verwendet werden, allerdings nur bei halber Kapazität. Das heißt, eine Gondel, die sechs Personen fasst, darf nur von drei Personen betreten werden. Masken sind Pflicht, sowohl in den Warte- und Einstiegsbereichen als auch während der Fahrt.
Gottesdienste
Die Religionsausübung ist erlaubt, die Religionsgemeinschaften treffen aber ihre eigenen Regeln. Begräbnisse sind mit maximal 50 Personen, Mindestabstand und Masken gestattet.
Hochzeiten und Feiern
Eine Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefälle möglich. Hochzeitsfeiern sind genauso untersagt wie Geburtstags-, Jubiläums- oder Weihnachtsfeiern.