Ohne Test gibt es keinen Weg nach Vorarlberg

Ausreise und Durchreise: Testpflicht für Tirol fast ohne Ausnahmen.
Wien, Schwarzach Tirol wird zum Epidemiegebiet. Alle, die aus- oder durchreisen, brauchen ein negatives Testergebnis. Ausnahmen gibt es für Kinder, nicht aber für Pendler, Transitreisende und den Warenverkehr. Ohne Test gibt es keinen Weg mehr nach Vorarlberg.
Ist es erlaubt, nach Tirol zu reisen?
Ja. Die Bundesregierung rät aber davon ab. Als Grund gibt sie die Ausbreitung der südafrikanischen Virusvariante an. Tirol wird deshalb am Freitag zu einem Epidemiegebiet erklärt, weshalb man bei der Ausreise ein negatives Testergebnis vorzeigen muss. Ausgenommen ist Osttirol. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testpflicht gilt vorerst für zehn Tage.
Für wen gilt die Testpflicht?
Für alle, die aus Tirol ausreisen. Ausnahmen gibt es für Kinder bis zehn Jahre, für das Abwenden von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum sowie für Rettungsorganisationen, der Feuerwehr und andere Organisationen der öffentlichen Sicherheit. Für Genesene ist vorläufig keine Ausnahme vorgesehen, die endgültige Version der Verordnung ist jedoch noch nicht fertig.
Gilt die Testpflicht auch für Durchreisende und Pendler?
Ja, bestätigt das Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne). Das gewählte Verkehrsmittel ist dabei egal. Vorläufig ist auch keine Ausnahme für den Güter- und Personenverkehr vorgesehen. Selbst der Lokführer müsste also ein negatives Testergebnis vorweisen.
Muss der Test in Tirol gemacht werden?
Nein, er kann auch in Vorarlberg durchgeführt werden. Selbsttests gelten nicht. Es muss ein Test sein, der von medizinischem Fachpersonal durchgeführt wurde. Tirol und Vorarlberg besprechen gerade, ob eine gemeinsame Teststation auf einer Seite des Arlbergs errichtet werden kann.
Droht eine Strafe für jene, die sich nicht an die Testpflicht halten?
Ja. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss laut Epidemiegesetz bis zu 1450 Euro Strafe zahlen.
Wie wird kontrolliert?
Derzeit werden Details mit der Polizei geklärt, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Geplant sind Stichprobenkontrollen an den Hauptverkehrsrouten, also am Arlberg. Ein direkter Checkpoint an der Grenze wird nicht eingerichtet, aber sowohl auf Tiroler als auch auf Vorarlberger Seite könne kontrolliert werden, sagt Wallner. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigt zwar auch an, dass es in Zügen Kontrollen gibt, Wallner sieht darin aber keine Priorität. „Wir sehen die Hauptverbindung auf der Straße.“ Stichprobenkontrollen an Bahnhöfen wären aber vorstellbar.
Werden Skilifte und Gondeln zwischen Vorarlberg und Tirol noch fahren?
Nein. Alle Aufstiegshilfen zwischen Tirol und Vorarlberg stehen am Arlberg seit Montagabend still, sagt Wallner. Betroffen ist neben der Valvagehrbahn in Rautz auch die Albonabahn in Stuben (Sektion II). Die Flexenbahn, über die grenzüberschreitender Skiverkehr möglich gewesen wäre, ist aufgrund der Coronabeschränkungen heuer erst gar nicht in Betrieb genommen worden, bestätigt der Lecher Bürgermeister Stefan Jochum.
Wieso braucht es diese Beschränkungen?
In Tirol gibt es 400 Verdachtsfälle auf die Coronavirus-Variante B 1.351, die erstmals in Südafrika nachgewiesen wurde. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sind 293 Fälle bestätigt. Mehr als 120 sind derzeit aktiv, die meisten im Tiroler Bezirk Schwaz. Laut dem Virologen Andreas Bergthaler ist das ein europäischer Spitzenwert. Nicht einmal die Briten, die deutlich mehr Proben sequenzieren, hätten eine größere Anzahl an Fällen gefunden. Die Bundesregierung will die Ausbreitung des Virus nun verhindern oder zumindest verzögern. “Das große Problem ist, dass der Impfstoff von AstraZeneca hier weniger wirkt“, erklärt Kurz. Werde die Virusvariante nicht eingedämmt, werfe es Österreich um Monate zurück. Außerhalb Tirols sind nur zehn Fälle bekannt. Landeshauptmann Wallner betont: „Ich bitte, bei nötigen Reisen vorsichtig zu sein und unnötige Fahrten nach Tirol zu vermeiden.“
Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat eine Ansteckung nach einer Tirolreise in der Freizeit?
Die Bundesregierung sprach eine Reisewarnung aus, aber abseits der Infektion und Erkrankung sind die Folgen begrenzt. Das einzige Risiko ist, dass Arbeitnehmer für die Zeit ihrer coronabedingten Abwesenheit keinen Gehalt bekommen. Dann müsste sich der Arbeitnehmer jedoch einer besonderen Gefahr ausgesetzt haben, betont Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak von der Uni Wien. „Allein die Tatsache, dass sich jemand in Tirol aufgehalten hat, reicht nicht.“ Christian Maier von der Arbeiterkammer rät, Dienstreisen wenn möglich zu verschieben.
Birgit Entner-Gerhold, Michael Prock, Tony Walser