Blümel muss liefern

Politik / 06.05.2021 • 22:49 Uhr
Blümels Ressort will nun die Daten liefern.

Blümels Ressort will nun die Daten liefern.

Einzigartiger Vorgang: Höchstgericht zwingt mit Exekutionsantrag zur Aktenlieferung.

wien Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) mit einem Exekutionsantrag an den Bundespräsidenten dazu gezwungen, bisher nicht gelieferte Akten an den parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Unmittelbar nach der Entscheidung des Höchstgerichts teilte das Finanzministerium mit, nun doch die Daten zu liefern. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach von einem bisher einzigartigen Fall.

Die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und Neos hatten die Übermittlung der Daten beantragt. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt, dass Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat. Da Blümel dies aber nicht erfüllte, beantragte die Opposition, die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab das Höchstgericht nun am Donnerstag statt.

„Zwangsweise durchgesetzt“

Die Verfassungsrichter stellten fest, dass das Erkenntnis vom 3. März „eine Leistungspflicht enthält, die zwangsweise durchgesetzt werden kann“. Gemäß Verfassung sei die Exekution „nach den Weisungen des Bundespräsidenten durch die nach seinem Ermessen beauftragten Organe des Bundes oder der Länder einschließlich des Bundesheeres durchzuführen“. Kurz nach dieser VfGH-Entscheidung teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. „Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen“, hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium „hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln.“

Blümel habe auch ihm persönlich versichert, die geforderten Unterlagen vorzulegen, betonte Van der Bellen. Wenn er vom Ausschuss die Information bekomme, dass diese vollständig geliefert worden seien, erübrige sich die Exekution. „Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, werde ich meinen verfassungsmäßigen Pflichten entsprechen“, kündigte das Staatsoberhaupt in einer Erklärung an. Der Bundespräsident betonte: „Ich wende mich heute an Sie, weil etwas eingetreten ist, was es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat.“ Diese Situation möge für viele überraschend kommen – „nicht aber für unsere Bundesverfassung“. Diese gebe eine klare Handlungsanweisung vor.

Die Opposition nahm dies zum Anlass für heftige Kritik an der ÖVP. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch und FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker forderten den Rücktritt Blümels. FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer kritisierte nicht nur die ÖVP, sondern auch den Bundespräsidenten. Er sprach von einem „Skandal erster Güte“, dass Van der Bellen über Wochen zu der Causa geschwiegen habe und jetzt wohlwollend zur Kenntnis nehme, dass Blümel unter Androhung der Exekution die Akten liefere. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sprach von einer „wegweisenden Entscheidung“ des VfGH und betonte, dass niemand über dem Gesetz und der Verfassung stehe. Seine Neos-Kollegin Stephanie Krisper findet es „beschämend“, dass so ein einzigartiges Vorgehen nötig ist.

Der VfGH wandte sich an Van der Bellen.

Der VfGH wandte sich an Van der Bellen.

So etwas habe es in dieser Form in Österreich noch nicht gegeben, sagte der Bundespräsident. APA
So etwas habe es in dieser Form in Österreich noch nicht gegeben, sagte der Bundespräsident. APA