Meinungsfreiheit

Politik / 03.10.2021 • 21:35 Uhr

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist ein ziemlich hohes Gut. Und ohne sie wäre die Welt an allen Ecken und Enden ein finsterer Ort. Wie bekanntlich schon jetzt in viel zu vielen undemokratisch, diktatorisch und autokratisch regierten Gegenden zu besichtigen ist. Aber gleichzeitig ist die „Freiheit“ auch ein zartes Pflänzchen, weil sie für mehr als unappetitliche Zwecke missbraucht werden kann.

Gegenwärtig vielleicht prominentester Verfechter einer ungebremsten Freiheit der Meinungsäußerung ist Ex-US-Präsident Donald Trump. Nachdem er in den „Sozialen Medien“ zu allerlei asozialen Aktionen aufrief, Gewalt verherrlichende Sprüche absonderte, eklatante Rechtsbrüche forderte und lebensgefährliche Seuchenbekämpfungs-Maßnahmen propagierte, hatte ihn die „Twitter“-Firma von der Plattform verbannt. Das sei „Zensur“ und Angriff auf Meinungsfreiheit, meint der „das-wird-man-doch-noch-sagen-dürfen“-Brandstifter und klagt vor einem US-Gericht.

Es ist schlichte Binsenwahrheit, dass Jeder völlig frei denken und auch meinen kann und darf, was ihr oder ihm in den Sinn kommt. Aber das Sagen und Äußern im kleinen oder größeren Kreis und erst recht vor einem Millionenpublikum stößt an Grenzen: Wenn es Andere, wie auch immer verletzt oder Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet. Denn dann wird das Reklamieren der grenzenlosen Freiheit der Meinungsäußerung schnell zum Verbrechen gegen moralische Prinzipien.

Bleibt also zu hoffen, dass sich die US-Richter daran erinnern, was der Ex-Präsident mit seinen Putsch-Aufrufen nach der Wahl, dem Sturm seiner Anhänger auf das Parlament (mit mehreren Toten) und seinen kruden Quacksalber-“Lösungen“ zur Bekämpfung einer Pandemie (mit dadurch beförderten ungezählten Toten) anrichtete. Und dass ihm die Recht sprechende Gewalt die Möglichkeit für Wiederholungstaten verstellen wird.

Was auch für Gleichgesinnte in vielen anderen Ländern gelten sollte. Etwa für auf Internet-Plattformen Verschwörungstheorien verbreitende Impfgegner, Pandemieleugner und Maskenverweigerer. Die oft mit Phantasie- und Mordgeschichten, sowie mit angeblichen Weltverschwörungen und Ausrottungsplänen Angst und Schrecken verbreiten. Und dies gelegentlich mit antisemitischen und rassistischen Untertönen.

Geradeaus- und Querdenker jeder Provenienz haben das unantastbar bleiben müssende Recht, alles zu denken und zu meinen, was ihnen in den Sinn kommt. Aber das Recht, Menschen in Lebensgefahr zu schreien oder zu schreiben, haben sie nicht.

„Gegenwärtig vielleicht prominentester Verfechter einer ungebremsten Freiheit der Meinungsäußerung ist Ex-US-Präsident Donald Trump.“

Peter W. Schroeder

berichtet aus Washington, redaktion@vn.at