Lockdown und Impfpflicht: Das sind die Details

Politik / 19.11.2021 • 16:55 Uhr
Lockdown und Impfpflicht: Das sind die Details
Mückstein (v.l.), Schallenberg, Platter und Ludwig verkündeten am Freitag den Lockdown.

Fast alles sperrt zu – und die Regierung entschuldigt sich dafür.

Wien Es war an der Zeit, sich zu entschuldigen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat es gestern getan („Die Bundesregierung ist an mancher Stelle hinter ihrem eigenen Anspruch zurückgeblieben“) und auch Finanzminister Gernot Blümel (“Wenn Fehler passiert sind, dann tut uns das leid.”) auch.

Die deutlichsten Worte für das Coronadesaster in Österreich fand am Freitag aber der grüne Landesrat Johannes Rauch bei Vorarlberg LIVE: Die Politik sei in den vergangenen Tagen zurecht kritisiert worden. „Wir haben in weiten Teilbereichen Fehler gemacht. Faktum ist, wir sind hier gelandet, weil wir zu spät reagiert haben. Das tut mir leid.“ Der Lockdown sei eine Zumutung. Ab Monat ist er aber wieder Realität. „Der Hut brennt schon ganz ordentlich“, fasst es Landeshauptmann Markus Wallner zusammen. Die Prognosen hätten gezeigt, dass die vierte Welle ohne Lockdown nicht mehr zu brechen sei.

Drei Wochen Lockdown

Geimpft oder ungeimpft: Jetzt heißt es wieder zuhause bleiben. „Die vierte Welle hat uns voll erwischt“, sagt Mückstein. Am Montag tritt ein harter Lockdown in Kraft, der 20 Tage dauern wird.  „Aber wir müssen auch wieder herausfinden und die nächste Welle ohne Lockdown überleben“, betont Wallner. Das heißt, die Impfquote müsse steigen. Ansonsten würde man immer wieder in einen Lockdown stolpern.

Längerer Lockdown für Ungeimpfte

Für Geimpfte ist der Lockdown am 13. Dezember wieder vorbei, für Ungeimpfte gilt er auf unbestimmte Zeit weiter. Den Geimpften und Genesenen soll so ein sicheres Weihnachtsfest gewährleistet werden, erklärt Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP).

Lebensmittelgeschäfte bleiben offen. <span class="copyright">APA</span>
Lebensmittelgeschäfte bleiben offen. APA

Ausgangssperre

Lockdown bedeutet Ausgangssperre. Man darf den eigenen Wohnbereich zwischen 0 und 24 Uhr nur aus den bereits bekannten Gründen verlassen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (Einkauf, Kontakt mit einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen), Betreuung anderer Personen, gesundheitliche Versorgung, Impfung, Aufenthalt im Freien zur körperlichen/psychischen Erholung, Religionsausübung, behördliche Termine, Versorgung von Tieren, Demonstrationen.

An den Schulen gilt jetzt durchgehend Maskenpflicht. <span class="copyright">APA</span>
An den Schulen gilt jetzt durchgehend Maskenpflicht. APA

Schulen bleiben offen

Die Bundes- und die Landesregierung appellieren zwar, die Kinder zu Hause zu lassen, die Schulen bleiben aber offen. „Ich will keinen Zusatzdruck auf die Familien erzeugen“, erklärt Wallner in diesem Zusammenhang. „Wir haben nun eine gute Lösung gefunden.“ Die Eltern sollen sich darauf verlassen können. „Der Stundenplan bleibt aufrecht“, ergänzt Landesrat Rauch. „Wir wollen die Schulen nicht per Handstreich schließen. Dann würde wieder eine Generation abgestraft.“ Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen kommt eine durchgehende Maskenpflicht für alle (Mundnasenschutz für Jüngere, FFP2-Makse für die Oberstufe und Lehrer). Die dreimal wöchentlichen Tests werden weiterhin gemacht.

In allen öffentlichen Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. <span class="copyright">DPA</span>
In allen öffentlichen Innenräumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. DPA

FFP2-Maskenpflicht

In allen öffentlichen Innenräumen gilt die FFP2-Maksenpflicht. Auch am Arbeitsplatz ist sie Pflicht, außer der Abstand von zwei Metern kann gewahrt werden oder Schutzvorrichtungen werden aufgebaut. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt.

Homeoffice

Eine Homeofficepflicht gibt es nicht, aber eine ausdrückliche Empfehlung. “Ich empfehle allen Unternehmen nachhaltig, Homeoffice zu nutzen”, formulierte etwa Arbeitsminister Marin Kocher (ÖVP) seinen “Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vereinbarungsgemäß Homeoffice in Anspruch zu nehmen, um entsprechend die Kontakte zu reduzieren“.

Die Polizei wird kontrollieren. <span class="copyright">VN</span>
Die Polizei wird kontrollieren. VN

Kontrollen

Die Polizei stockte die Kontrollen beim Lockdown für Umgeimpfte bereits auf. Pro Bezirk sind zwei zusätzliche Streifen dafür abgestellt, in ganz Vorarlberg 40 Personen. Diese Kontrollen werden weitergeführt. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, riskiert eine Strafe von bis zu 1450 Euro.

Wer zusperren muss

Im Grunde müssen nahezu alle zusperren, unter anderem alle Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen (etwa Kleidungs- oder Sportartikelhändler, Buchhandlungen oder Baumärkte). Auch die Gastronomie bleibt geschlossen, die Abholung von Speisen und Getränken ist aber erlaubt. Diese dürfen, wie aus dem vorherigen Lockdown bekannt, nicht unmittelbar beim Lokal konsumiert werden. Mindestens 50 Meter Abstand sind Pflicht. Hotels dürfen unter Einhaltung der 3G-Regel noch für Geschäftsreisende öffnen oder für jene, die einen dringenden Wohnbedarf haben. Fitnesscenter, Kletterhallen und Co. bleiben ebenso zu. Gesportelt werden darf im Freien, aber nur einzeln oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.

Mehr Druck zur Impfauffrischung

Außerdem ist geplant, die Gültigkeit der Impfnachweise ein weiteres Mal zu verkürzen. Derzeit läuft sie zwölf Monate nach dem Zweitstich aus, ab 6. Dezember verringert sich die Frist auf neun Monate nach dem Zweitstich. Ab Februar 2022 soll der Grüne Pass bereits sieben Monate nach dem Zweitstich rot aufleuchten, wenn es keine Impfauffrischung gab.

Impfpflicht

„Es ist uns nicht gelungen, genug Menschen zu überzeugen, sich impfen zu lassen“, bedauert Schallenberg. „Lange Zeit war es Konsens, dass wir in diesem Land keine Impfpflicht wollen. Lange, vielleicht zu lange, sind wir davon ausgegangen, dass es möglich sein muss, Menschen zu überzeugen, sich freiwillig impfen zu lassen.“ Daher soll ab spätestens 1. Februar eine allgemeine Impfpflicht in Kraft treten. Das entsprechende Gesetz wird ausgearbeitet und offene Fragen noch geklärt, etwa wie hoch die Strafen sind oder ab welchem Alter die Impfpflicht gelten wird. Rauch erklärt, er sei immer gegen eine Impfpflicht gewesen. Aber man komme nicht drum herum: „Sonst laufen wir im nächsten Jahr in die genau gleiche Situation hinein.“ 

Arbeitsminister Martin Kocher (v.l.), Finanzminister Gernot Blümel und Staatssekretärin Andrea Mayer stellten am Freitag die Hilfsmaßnahmen vor. <span class="copyright">APA</span>
Arbeitsminister Martin Kocher (v.l.), Finanzminister Gernot Blümel und Staatssekretärin Andrea Mayer stellten am Freitag die Hilfsmaßnahmen vor. APA

Kurzarbeit und Dienstfreistellung

Die Kurzarbeit bleibt aufrecht. Im Lockdown kann die Kurzarbeitszeit auf null Prozent sinken, Mitarbeiter erhalten einen Netto-Einkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. Ab Montag kommt auch die Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Mitarbeitern mit Vorerkrankungen, sollte keine Möglichkeit zum Homeoffice bestehen. Die Arbeitnehmer bekommen eine Entgeltfortzahlung, die deren Arbeitgeber zur Gänze ersetzt. Arbeitnehmer, die ihre Kinder oder Menschen mit Behinderung bzw. Pflegebedarf betreuen müssen, haben seit Anfang September wieder Anspruch auf eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen.

Finanzhilfen

Vertraute Hilfsmaßnahmen werden bis März 2022 verlängert. Es gibt bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch einen Ausfallsbonus (zehn bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs), einen Verlustersatz (70 bis 90 Prozent des Verlustes) und den Härtefallfonds. Auch Hilfen für Künstlerinnen und Künstler sowie den gesamten Kulturbereich sind wieder angesagt (u. a. Veranstaltungsschutzschirm, NPO-Fonds, Künstlersozialversicherungsfonds).

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