Der erste Vorschlag zur Impfpflicht steht

Nun beginnen die Verhandlungen. Kommende Woche soll der endgültige Gesetzesentwurf fertig sein.
Wien Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) möchte die Impfpflicht breit diskutieren, Experten einbinden und gemeinsam mit ÖVP, SPÖ und Neos zu einer Einigung kommen. Den VN liegt ein erster Entwurf vor, auf dessen Basis nun verhandelt wird. Das Ministerium will die Details erst nach einer Einigung kommunizieren. Im Laufe der kommenden Woche soll der Gesetzesentwurf für vier Wochen in Begutachtung gehen. Anfang Februar tritt die Impfpflicht in Kraft.

Wer muss sich impfen lassen?
Die Impfpflicht gilt ab Februar 2022 für alle, die einen aufrechten Wohnsitz in Österreich haben.
Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
Die Impfpflicht gilt für Personen ab 14 Jahren. Wer jünger ist, muss sich nicht impfen lassen. Auch Schwangere sind befreit, ebenso Genesene, deren Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Von der Impfpflicht ausgenommen sind auch jene Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Auch hierfür ist eine ärztliche Bestätigung notwendig.
Können Impfunwillige unter Zwang geimpft werden?
Nein. Sie können nicht zu einer Impfung gezwungen werden, müssen allerdings als Ungeimpfte regelmäßig ihre Strafen zahlen, wie im derzeitigen Entwurf vorgesehen ist.

Was bedeutet die Impfpflicht?
Es besteht eine Pflicht für die Erst- bis Drittimpfung. Spätestens sechs Wochen nach der ersten Dosis muss die zweite und spätestens neun Monate nach der Zweitimpfung muss die dritte durchgeführt werden. Sollten weitere Dosen notwendig sein, kann der Gesundheitsminister dies verordnen. Als geimpft gelten jene, die einen von der EMA und in Österreich zugelassenen Impfstoff erhalten. Der Gesundheitsminister kann verordnen, dass weitere Impfstoffe für die Impfpflicht anerkannt werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Wer sich nicht impfen lässt, dem droht den aktuellen Plänen zufolge eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro, allerdings nicht auf einen Schlag.
Trudeln die Strafen von heute auf morgen ein?
Nein. Die Ungeimpften werden zuerst in einem Brief aufgefordert, sich impfen zu lassen. Kommen sie dem bis 15. März nicht nach, müssen sie laut Gesetzesentwurf bis zu 600 Euro zahlen. Danach werden sie wieder informiert. Sind sie nach drei Monaten noch immer nicht geimpft, kann erneut eine Strafe verhängt werden, und so weiter.
Muss man die Strafe bezahlen, wenn man in der Zwischenzeit geimpft wurde?
Nein, das Verfahren wird eingestellt, sobald der Impfpflicht nachgekommen wurde.
Was passiert mit den Strafen?
Geplant ist, dass sie an die Krankenanstalten des jeweiligen Bezirks fließen.

Was passiert, wenn die letzte Impfung über ein Jahr zurückliegt?
Dann beginnt der Kreislauf von vorne. Im Entwurf wird das so erklärt: Hat sich eine Person die zweite Dosis erst mehr als ein Jahr später abgeholt, so gilt die Zweitimpfung als Erstimpfung.
Welche Regeln gelten für Genesene?
Liegt bei noch ungeimpften Genesenen eine Bestätigung über neutralisierende Antikörper vor, brauchen sie statt drei nur zwei Impfdosen. Die erste Impfung muss spätestens neun Monate nach Ablauf der Infektion verabreicht werden, die zweite spätestens neun Monate nach der ersten. Wer sich nach der ersten Impfung infiziert, muss sich spätestens ein halbes Jahr nach der Infektion eine weitere Impfung holen, außer die letzte Impfung liegt mehr als neun Monate zurückliegen, dann ist schon früher zu impfen.
Wie werden impfpflichtige Personen ermittelt?
Melderegister und das zentrale Impfregister werden für die Ermittlung der impfpflichtigen Personen herangezogen.
Tritt die Impfpflicht irgendwann außer Kraft?
Laut Gesetzesentwurf gilt sie vorerst bis 31. Jänner 2024.