Große Mehrheit für Sterbehilferegelung

Prozedere mit mehreren Voraussetzungen ab 2022.
wien Eine große Mehrheit – nur die FPÖ war dagegen – fand sich am Donnerstag im Nationalrat für die neue Regelung für die Sterbehilfe. Ab dem Jahr 2022 können dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, eine Sterbeverfügung errichten. Weiterhin verboten ist aktive Sterbehilfe. Das neue Sterbeverfügungsgesetz ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das Verbot des assistierten Suizids mit Ende 2021 aufgehoben hat. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, wäre die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen.
Minderjährige ausgeschlossen
Das Gesetz enthält eine Reihe von Voraussetzungen: Minderjährige werden vom assistierten Selbstmord ausgeschlossen. Sterbewillige Erwachsene sind dazu verpflichtet, eine Diagnose vorzulegen. Ihre Entscheidungsfähigkeit muss bestätigt werden. Auch Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sind notwendig. Nach einer Bedenkzeit können sie dann beim Notar oder Patientenanwalt eine Verfügung aufsetzen und in der Apotheke das letale Präparat bekommen.
Die FPÖ könne, wie Justizsprecher Harald Stefan erläuterte, nicht zustimmen, da das Gesetz viele Fragen offen lasse. So sei etwa nicht geklärt, was mit dem Präparat zu geschehen hat, wenn es nicht oder nur zum Teil verwendet wird. Und es sei keine Betreuung für Menschen vorgesehen, die „sicherlich unter ungeheuerlichem psychologischem Druck“ die Beihilfe zum Selbstmord leisten. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) dankte allen, die an der Lösung mitgearbeitet haben. Das Gesetz achte die Menschenwürde, zeige Respekt vor dem Leben und Respekt für die Selbstbestimmung und höchstpersönliche Entscheidung schwerkranker Menschen.
Parallel zur Sterbehilfe wird die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut. Vorgesehen ist dazu ab 2022 eine Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden. Von Bundesseite kommen heuer 21 Millionen Euro, in den Folgejahren 36 und 51 Millionen Euro. Ab 2025 soll der jährliche Zweckzuschuss aufgewertet werden.