EU einigt sich auf Asylkompromiss

Politik / 04.10.2023 • 22:41 Uhr
Die Seenotrettung war bis zuletzt Zankapfel zwischen Deutschland und Italien. REUTERS
Die Seenotrettung war bis zuletzt Zankapfel zwischen Deutschland und Italien. REUTERS

EU-Staaten haben sich auf die Krisenverordnung geeinigt. Jetzt muss noch das Parlament zustimmen.

Brüssel Im Streit um die Asylreform haben sich die EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Die Mitgliedsländer machten nach Angaben der spanischen Ratspräsidentschaft bei der Sitzung der ständigen Vertreter am Mittwoch in Brüssel den Weg für die Krisenverordnung frei, die als letzter Baustein der Reform gilt. Die Krisenverordnung sieht deutlich verschärfte Maßnahmen vor, wenn – wie es heißt – durch Migranten eine Überlastung der Asylsysteme droht.

Über die Krisenverordnung könnte der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis der Menschen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt.

Streit gab es zuletzt zwischen Deutschland und Italien um die Rolle privater Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer. Mit dem Kompromiss hat sich nun Italien weitgehend durchgesetzt: Auf Drängen der Regierung in Rom wurde ein Absatz aus dem Gesetzestext genommen. Er besagte, dass die Folgen dieser Rettungseinsätze nicht für die Feststellung des Krisenfalls herhalten dürften. Der Absatz steht jetzt als Zusatzklausel in dem Entwurf. Deutschland hatte die Krisenverordnung wegen humanitärer Bedenken lange blockiert, Ende September einem ersten Kompromiss aber zugestimmt. Die seit 2015 umkämpfte Asylreform soll bis zur Europawahl im Juni 2024 stehen. Dafür müssen sich die EU-Länder allerdings mit dem Europaparlament einigen.

Grundsätzlich sehen die Pläne für die EU-Asylreform unter anderem einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern vor, die als relativ „sicher“ gelten. Sie sollen künftig nach einem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob die Antragsstellerin oder der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll die Person zurückgeschickt werden. EU-Länder, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, sollen zu Ausgleichszahlungen gezwungen werden.