Geschreddert
Die Abwicklung der Corona-Hilfen für Unternehmen über die COFAG, eine Agentur im Eigentum des Staates, ist bereits mehrfach auf harsche Kritik gestoßen.
„Selbst die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs für die Einrichtung der COFAG wurde bei einer privaten Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben.“
Zuletzt stellte der Rechnungshof gleich mehrere Mängel fest: die Überförderungen, die schlechte Organisation und die Tatsache, dass die Agentur ohne Kontakt mit den Fachleuten im Finanzministerium auf die Beine gestellt wurde. Selbst die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs für die Einrichtung der COFAG wurde bei einer privaten Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag gegeben. Zudem war es für viele unverständlich, dass die Corona-Hilfen in Milliardenhöhe nicht über das Finanzamt, das über das entsprechende Datenmaterial verfügte, sondern über ein eigens geschaffenes „privates“ Unternehmen flossen. Dessen Geschäftsführer bezog darüber hinaus Mehrfachgehälter, wie der Rechnungshof aufzeigte.
Nunmehr hat der Verfassungsgerichtshof wesentliche Gesetzesgrundlagen der COFAG aufgehoben und diese Agentur damit geschreddert. Hauptkritikpunkt des VfGH ist, dass mit der COFAG zwar ein eigenes Unternehmen für die Abwicklung der Corona-Hilfen gegründet wurde, dieses aber von der fachlichen Ausstattung her nicht in der Lage war, die Aufgabe zu bewältigen. Eine harte, aber zutreffende Aussage. Tatsächlich flossen die Geldsummen an die Unternehmen letztlich doch über das Finanzamt. Die COFAG war nur ein Umweg, mit dem die Kontrolle durch das Parlament in wesentlichen Teilen ausgeschaltet wurde.
Solchem Unfug hat der VfGH nun einen Riegel vorgeschoben. Konstruktionen, die nur scheinbar dazu dienen, eine bestimmte Verwaltungsaufgabe möglichst effizient abzuwickeln, aber in Wahrheit die Kontrolle ausschalten und Intransparenz schaffen, sind verfassungswidrig. Freilich: Die bisher gewährten Corona-Hilfen müssen nicht zurückgeleitet werden und die noch ausständigen sind zu bezahlen. Die Unternehmen können ja nichts dafür.
Die COFAG mag angesichts der ungeheuren Summen, die hier im Spiel waren und sind, ein Extrembeispiel sein. Für die Zukunft wissen wir immerhin, dass solche Umgehungskonstruktionen in jeder Hinsicht untauglich sind und letztlich nur viel Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kosten.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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