Neues Transparenzgesetz: Dem Land soll es nicht zu viel kosten, hofft das Land

Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses war Thema im Parlament. Das wird nun beschlossen, trotz finanzieller Bedenken des Landes.
Wien, Bregenz Das Wichtigste zuerst: Das Amtsgeheimnis gehört in Österreich wohl tatsächlich bald der Vergangenheit an – nach jahrelangen politischen Initiativen, diese Bestimmung aus Zeiten der Monarchie abzuschaffen. Die Koalitionsparteien, ÖVP und Grüne, haben sich mit der SPÖ auf ein neues Informationsfreiheitsgesetz geeinigt.
Um aber noch offene Fragen zu klären, fand ein Hearing von Expertinnen und Experten vor dem Verfassungsausschuss des Nationalrates statt. Und dabei kam auch – aufgrund einer Frage von Neos-Abgeordnetem Nikolaus Scherak – eine aktuelle Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung zur Sprache. Noch nachdem die Bundesregierung schon verkündete, sich mit Bund und Ländern auf das Gesetz geeinigt zu haben, flatterte eine (weitere) Stellungnahme aus dem Landhaus ins Parlament.

Darin heißt es, dass “die in der Beschreibung der finanziellen Auswirkungen enthaltenen Relativierungen nicht nachvollzogen werden können”. Das Land befürchtet also, dass die Umsetzung des Gesetzes viel mehr kostet, als vom Bund berechnet: “Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Kosten den geschätzten Aufwand übersteigen, ist es nicht ausgeschlossen, dass diese in Verhandlungen mit dem Bund geltend gemacht werden”, heißt es dazu aus der Landespressestelle auf Anfrage der Vorarlberger Nachrichten. In letzter Konsequenz könnte sogar der Verfassungsgerichtshof angerufen werden.
Für dieses Gesetz kein Veto-Recht
Das Land kann das neue Gesetz aber nicht etwa verhindern oder verzögern, führte Albert Posch, Leiter des Verfassungsdienstes im Ausschuss aus: “Wien und Vorarlberg haben das angesprochen, formell hatte aber nur der Gemeindebund zu Beginn den Einwand und dieser wurde zurückgezogen.”
Mit der Novelle bekommen alle ein Verfassungsrecht auf Auskünfte von öffentlichen Stellen; Bund, Länder und größere Gemeinden müssen Informationen von öffentlichem Interesse außerdem proaktiv veröffentlichen. Unter den Experten wurde der Entwurf grundsätzlich gelobt, Kritik gab es an Details.
Im Ausschuss: Anspielung auf VN-Recherche
Zum Beispiel von Markus Hametner (“Forum Informationsfreiheit”), der im Entwurf eine Möglichkeit sieht, durch andere Gesetze ausgehebelt zu werden: Mit der Idee für ein “Vorarlberger Bürgermeister-Gehalts-Geheimhaltungs-Gesetz”, das die Offenlegung erst lang nach dem Ende der Amtszeiten vorsehen könnte, spielte er auf eine VN-Recherche aus September an. Darin legten einige Gemeinden die Bezüge ihrer Amtsträger trotz mehrfacher Anfrage nicht offen.
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Mit dem Amtsgeheimnis werde “ein Relikt” abgeschafft, warb Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) eingangs für die Reform. Transparenz sei in Zukunft die Regel, Geheimhaltung nur noch die Ausnahme. Erfreut zeigte sich auch Grünen-Verfassungssprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Aussendung: “100 Jahre lang konnten sich Gemeinden, Länder und die Bundesregierung hinter dem Amtsgeheimnis verstecken, wenn sie auf Anfragen von Bürger:innen keine Auskunft geben wollten. Damit ist jetzt Schluss.” Möglich machte das eine Einigung mit der SPÖ im Dezember, denn für das Informationsfreiheitsgesetz braucht die Regierung eine Verfassungsmehrheit. So sah auch SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussobmann Jörg Leichtfried in der Reform “einen Kulturwandel für die österreichische Verwaltung”.

Das Informationsfreiheitsgesetz sieht für öffentliche Stellen eine Pflicht zur Auskunftserteilung vor. Betroffen sind Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden. Auch die mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung und der Landesverwaltung betrauten Organe sowie nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen mit bestimmendem Staatseinfluss müssen Auskunft erteilen. Bei letzteren darf deren Wettbewerbsfähigkeit nicht eingeschränkt werden.
Mit Material der Austria Presse Agentur (APA).