Illegaler Eingriff

Was haben Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenlösung im Strafgesetzbuch verloren? Nichts!
Es ist befremdlich, welche Situationen Frauen zugemutet werden, die sich für eine Abtreibung entscheiden. Keine von ihnen trifft diese Entscheidung leichtfertig, wie Mitarbeiterinnen mehrerer Beratungsstellen erklären. Verzweiflung, Angst und Scham begleitet die Frauen oft, die von ihrer ungewollten Schwangerschaft erfahren. Umso wichtiger wäre es, sie zu unterstützen und nicht in ein Eck zu drängen, in das sie – unabhängig ihrer Beweggründe – nicht gehören.
Es ist jenseitig, dass Frauen im Jahr 2024 noch immer das Recht über ihren eigenen Körper abgesprochen wird. Es ist völlig unzumutbar, dass andere glauben, Frauen in dieser krisenbehafteten Situation auch noch anfeinden zu müssen. Es ist komplett unverständlich, dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bedroht werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Dass es die Fristenregelung gibt, ist gut. Demnach ist in Österreich eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft straffrei – aber dennoch illegal. In allen anderen Fällen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Nun geht es nicht darum, an der Frist zu rütteln. Keineswegs. Es geht aber darum, ein richtiges Signal zu senden, ein Stigma aufzulösen – und das Strafgesetzbuch auch in seiner hohen symoblischen Bedeutung ernst zu nehmen. Das hat der Staat bislang verpasst. Das verpasst der Gesetzgeber auch so lange, bis Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenregelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Die aktuelle Rechtslage hilft nicht dabei, ein sicheres Angebot zu schaffen. Es schwingt immer mit: Wer abtreibt oder abtreiben lässt, tut etwas Verbotenes. Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet oder diesen durchführt, ist eine Täterin (oder ein Täter). Das Stigma bleibt, auch wenn die Fristenregelung eingehalten wird.
Das muss sich ändern. Wer Frauenrechte ernst nimmt, tritt dafür ein. Unser Körper, unsere Entscheidung. Soweit sollten wir 2024 schon sein. Bleiben Schwangerschaftsabbrüche so im Strafgesetzbuch verankert, können wir gleich die Zeit zurückdrehen.