Notar und Landwirt in Nenzing: Weshalb die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt

Nach zwei Jahren stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen rund um die Grundstücksgeschäfte in Nenzing ein. Während die Gemeinde aufatmet, lobt Kläger und Gemeindevertreter Johannes Schallert eine Belohnung aus.
Nenzing 2022 kaufte ein Notar und Bruder des amtierenden Bürgermeisters eine landwirtschaftliche Fläche in Nenzing. Zu Unrecht, ist Gemeindevertreter Johannes Schallert überzeugt. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre gab es 34 Eingaben Schallerts an die Staatsanwaltschaft, die gegen zwölf Personen Verfahren eröffnete. Ende August wurden nun alle Ermittlungen eingestellt, die Ermittler sehen bei niemandem einen Verdacht auf Amtsmissbrauch.
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In der Nenzinger Gemeindestube atmet man auf. “Die anhaltende Unsicherheit trug nicht gerade zur Schlafqualität bei”, räumt Bürgermeister Florian Kasseroler (FPÖ) ein. Über den Ausgang des Verfahrens wurde auch die Bevölkerung informiert. Die Staatsanwaltschaft muss auf Antrag des Opfers oder des Beschuldigten begründen, warum ein Verfahren eingestellt wurde. Der Gemeinde liegt eben aufgrund eines solchen Antrags seit über zwei Wochen eine zehnseitige Begründung der Einstellung der Ermittlungen vor.
Kein Vorsatz, kein Amtsmissbrauch
In der den VN vorliegenden Begründung erklärt die Staatsanwaltschaft, dass die Grundverkehrsortskommission nachvollziehbar davon ausgehen konnte, dass der Notar als Landwirt gilt und sie damit die zuständige Behörde ist. Selbst die beiden Gutachter kamen zu unterschiedlichen Einschätzungen, die Sachlage sei alles andere als klar. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde und die Kommissionen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Bei einem weiteren Grundstücksgeschäft ermittelte die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Auch hier ließ sich keine Bevorteilung Einzelner auf Kosten der Gemeinde erkennen. So ist etwa der Pachtzins für Gemeindegrund seit Jahren stabil und unabhängig von der Person. Insgesamt ließ sich bei keinem der angezeigten Umstände ein vorsätzlicher Amtsmissbrauch oder Untreue gegenüber der Gemeinde erkennen. Die zwölf Beschuldigten müssen sich daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft juristisch nichts vorwerfen lassen. Bei zwei Fragen zur Einräumung eines Baurechts und der Gewährung von Einsicht in Verhandlungsschriften des Gemeindevorstandes über die jüngste Sitzung hinaus folgen die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Landesbehörden nicht der Rechtsansicht Schallerts.

Schallert wiederum ist zwar Kläger, aber nicht Opfer des von ihm vermuteten Amtsmissbrauchs. Er hatte daher keine Möglichkeit, die Begründung einzufordern. Und der SPÖ-Politiker bleibt überzeugt, dass es in seiner Gemeinde nicht sauber zugeht, vermutet Verhaberungen auf Gemeindeebene. Doch auch im Gemeindegesetz fehle die notwendige Transparenz, klagt er über fehlende Einsichtmöglichkeiten in die Entscheidungen des Gemeindevorstandes. “Die Stimmung ist eh schon schlecht, da gibt es nichts mehr zu verlieren”, räumte er in “Vorarlberg live” ein. Entsprechend lobt er eine Belohnung von 100.000 Euro aus für jeden Hinweis, der zu einer Haftstrafe eines Gemeindevorstandes führt. Denn gegenüber VOL.AT bleibt er überzeugt: In wenigen Jahren wird sich auf dem Grundstück statt Nussbäumen eine Villa finden, ungeachtet des Eigentümers.
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