Die Landesregierung hat sich entschieden: So geht es mit der Landesgrünzone weiter

Für Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Christof Bitschi gibt es keine Zweifel. Nachdem Widmungen für Industriebetriebe in der Grünzone illegal sind, brauche es eine Bereinigung.
Schwarzach Die Rechtslage ist mittlerweile klar. Industriebetriebe dürfen nicht mehr in die Landesgrünzone bauen. Entsprechende Sonderwidmungen sind nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs illegal. Dem muss die Politik nun Rechnung tragen. Das Raumplanungsgesetz wurde bereits geändert und die Möglichkeiten wurden insofern erweitert, als etwa Lagerplätze, Steinbrüche oder Kiesgruben in der Grünzone weiterhin möglich sind. Für die Industrie gibt es keine gesetzliche Ausnahme – und so soll es auch bleiben, bestätigen Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Landesstatthalter Christof Bitschi (FPÖ).
Es müsse jetzt bereinigt werden, was noch nicht ganz sauber sei. Eine Lösung für jene Betriebe, die in der Landesgrünzone bauten, werde angestrebt, ebenso für jene, die noch Sonderwidmungen für Erweiterungen oder Neubauten ihres Unternehmens in der Grünzone halten.
Widmungen passen nicht
„Ich fürchte, dass viele Widmungen nicht mehr passen“, erklärt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Wer bereits in der Grünzone gebaut hat, müsse zwar nicht mit einem Abriss rechnen, aber es braucht eine Korrektur, die etwa durch eine Flächenentnahme erfolgen könnte. Problematisch könnte es hingegen für jene werden, denen eine Widmung für Bau oder Betriebserweiterung in der Grünzone vorliegen würde, aber auf der entsprechenden Fläche noch nichts errichtet haben, hält Bußjäger fest. Dass sie nach dem Erkenntnis des VfGH eine Baubewilligung erhalten, sei unwahrscheinlich.
Im Land Vorarlberg hat man hier weniger Bedenken. Eine Baubehörde müsse sich nicht mit der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung auseinandersetzen, heißt es seitens der Landespressestelle. Der geltende Flächenwidmungsplan sei weiterhin anzuwenden. Bußjäger hingegen schließt aus, dass ein Industriebetrieb jemals wieder in der Grünzone bauen oder erweitern kann, unabhängig von bereits getätigten Widmungen.

Jeder Einzelfall wird geprüft
Landeshauptmann Markus Wallner kündigt unterdessen eine rechtliche Prüfung und Bereinigung an. „Wir haben ziemlich genau erhoben, welche Betriebe und welche Flächen betroffen sind.“ Das Ressort von Landesrat Marco Tittler sei nun angehalten, sich jeden Einzelfall anzusehen. Am Ende könnte es bei Flächen, die durch Industriebetriebe bebaut wurden, zu Entnahmen kommen. Auch bei bereits getätigten Widmungen, die noch keine Bautätigkeit zur Folge hatten, werde man eine Lösung finden. „Die eigentliche Grünzone gilt“, hält Wallner fest. Was aber nicht mehr grün sei – also durch die Industrie bebaut wurde – gehöre raus. „Das muss man klar definieren und der Realität anpassen.“ In Zukunft werde man dann auf jener Linie bleiben, die der VfGH vorgegeben hat. Keine Industrie in der Grünzone.
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Wallner betont, dass „die Landesgrünzone ein Erfolgsmodell ist. Man möge sich überlegen, was passiert wäre, hätte man sie in den vergangenen 20 Jahren nicht gehabt.“ Dem stimmt Statthalter Christof Bitschi zu. „Es sind ja viele fast verwundert, dass wir nicht radikal in die Grünzone gehen.“ In der Raumplanung seien aber andere Bereiche definiert oder noch zu definieren, in denen man dichter und höher bauen könne. „Es soll solche Entwicklungsräume auch in Vorarlberg geben.“ Aus der Grünzone eine Bedarfszone zu machen, wie seitens der Wirtschaftskammer gefordert, lehnt Bitschi ab. „Uns geht es um Innenverdichtung und mehr in die Höhe zuzulassen“, bekräftigt auch Wallner. Betriebsgebiet Wolfurt, Millenniumpark oder Wallenmahd nennen Landeshauptmann und -statthalter drei Beispiele. „Die Wirtschaft braucht Flächen, aber die Antwort kann nicht heißen, dass wir weiter zersiedeln.“
Keine weiteren Eingriffe
Gesetzliche Änderungen für weitere Eingriffe in die Grünzone seien nicht vorgesehen, nur Bereinigungen von dem, was ohnehin Realität sei – sprich Herausnahmen von bereits bebauten Gebieten, die laut Höchstgerichtsurteil rechtswidrig gewidmet sind.
Derzeit sind nach Angaben des Landes 0,35 von rund 135 Quadratkilometer als betrieblich orientierte Sonderwidmungen in der Landesgrünzone ausgewiesen. „In diesem Zusammenhang ist der Vollständigkeit halber klarzustellen, dass unter ‚betrieblich orientiert‘ auch Nutzungen wie Holzlager, Sägewerk oder Steinbrechanlage summiert sind“, heißt es. Deren Widmung in der Grünzone ist weiterhin legal – anders als jene für die Industrie.