Vorarlbergs Schulen sind für Handyverbot gut gerüstet

Politik / 30.04.2025 • 13:18 Uhr
Vorarlbergs Schulen sind für Handyverbot gut gerüstet
Konzentration, soziales Miteinander: Für das Handyverbot an Schulen gibt es zahlreiche Gründe. Allerdings auch für die punktuelle Nutzung im Unterricht. APA/MAX SLOVENCIK

Ab 1. Mai gilt das Handyverbot an Schulen bis zur achten Schulstufe. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen.

Schwarzach Über manche Maßnahmen wird so lange diskutiert, dass sie dann fast unbemerkt in Kraft treten. Ab 1. Mai gilt das Handyverbot an Schulen – mit zahlreichen Ausnahmen und Freiheiten für Schulen. In der Vorarlberger Bildungsdirektion geht man nicht davon aus, dass sich am Freitag viel im Schulalltag ändert, heißt es in der Bildungsdirektion. Denn die Handynutzung konnte schon bisher im Rahmen der Schulautonomie verboten werden. Die meisten Vorarlberger Schulen haben das auch bereits getan.

Ab sofort dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen bis zur achten Schulstufe bundesweit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Vorarlberg ist gut gerüstet. “Im April wurde noch einmal eine Online-Information mit den Direktoren erstellt, damit die Schulen frühzeitig wissen, was ab 1. Mai passiert”, sagt Bildungsdirektionssprecherin Elisabeth Mettauer.

An vielen Schulen gebe es bereits diesbezügliche Hausordnungen. “Da haben Schulen ihre eigenen Modelle und Freiheiten, wie sie damit umgehen. Einige haben sogenannte Handygaragen in den Klassenzimmern, andere setzen darauf, dass die Mobiltelefone abgeschaltet und in der eigenen Schultasche aufbewahrt werden”, erklärt die Sprecherin.

Zahlreiche Ausnahmen

Die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) können außerdem Ausnahmen festlegen. Falls es für den Unterricht sinnvoll ist, können Lehrerinnen und Lehrer das Handy erlauben, etwa für die Recherche. In manchen Bereichen ist die Nutzung sogar fix vorgesehen: im Fach digitale Grundbildung, bei Workshops zur Sicherheit im Netz, zur Nutzung eines digitalen Wörterbuchs und zum Überprüfen von Fakten. Bei mehrtägigen Unternehmungen wie zum Beispiel Sportwochen können die Kinder und Jugendlichen in einem festgelegten Zeitfenster mit ihren Eltern kommunizieren. Ob Laptops oder Tablets zur digitalen Mitschrift genutzt werden können, entscheidet die jeweilige Lehrperson.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) erklärte, dass den Schulleitungen und Lehrpersonen mit der klaren bundesweiten Regel den Rücken stärken möchte. Das Handyverbot solle in den Pausen wieder Leben in die Klassen bringen, soziale Kompetenzen fördern und sorgen, dass die Konzentrationsfähigkeit der Kinder zunimmt.

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Lehrer dürfen Handy abnehmen

Bei Verstößen kann das Lehrpersonal den Schülern die Geräte auch bis zum Ende des Schultags abnehmen. Bei wiederholten Verstößen oder problematischen Inhalten (Mobbing, islamistische oder pornografische Inhalte) kann das Handy auch nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden. Wird das Handy nach der Abnahme beschädigt oder geht verloren, wird der Schaden durch die Republik ersetzt.

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