Zuerst der Kodex, dann die Arbeit

Neuer “Vorarlberg Kodex” soll jetzt wirklich bald in Begutachtung gehen. Dann sollen die Stellen für die Arbeitspflicht geschaffen werden. Rund 500 Asylwerber im Land sind betroffen.
Bregenz Es kann sich nur noch um Tage handeln. Bereits Anfang des Jahres erklärte Landesrat Daniel Allgäuer, dass der Gesetzesentwurf zum neuen “Vorarlberg Kodex” ausgearbeitet wird. Mitte März legte Landeshauptmann Markus Wallner nach: In den kommenden drei Wochen soll das Gesetz in Begutachtung, man sei in den letzten Zügen. Mittlerweile ist Mai. Laut Allgäuer dürfte es bald aber wirklich so weit sein. “Wir gehen in Kürze in Begutachtung.” Damit soll auch ein Sanktionsmechanismus eingeführt werden. Herzstück ist die Arbeitspflicht, mit der die Bundesbetreuung schon gute Erfahrung gemacht hat, sagt Innenminister Gerhard Karner im VN-Interview.
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Der “Vorarlberg Kodex” ist nicht neu. Die frühere schwarz-grüne Landesregierung präsentierte ihn vor einem Jahr. Er ist eine Integrationsvereinbarung für Asylwerber. Sie müssen Deutsch lernen, Wertekurse absolvieren und einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen, für die sie höchstens 110 Euro pro Monat verdienen dürfen – das sind 27 Arbeitsstunden pro Monat. Worauf sich ÖVP und Grüne damals nicht einigen konnten: einen Sanktionsmechanismus. Mit der FPÖ in der Landesregierung kommt er jetzt. “Wir können das Taschengeld für Asylwerber um 50 Prozent kürzen”, erläutert Allgäuer. Also: von 40 auf bis zu 20 Euro pro Monat.

Etwas, was in den Bundesbetreuungseinrichtungen schon geschieht. Die Verantwortlichen haben es geschafft, allen Asylwerbern mit Arbeitspflicht in der Grundversorgung des Bundes auch eine Stelle anzubieten, erklärt Minister Karner. “Es ist auch deshalb gelungen, weil die Zahlen massiv zurückgedrängt wurden. In Traiskirchen waren zum Beispiel vor zwei Jahren bis zu 2000 Asylwerber untergebracht. Jetzt sind es 360 bis 380. Dadurch ist es möglich, alle in die gemeinnützige Arbeit zu bringen.” Rund 80 Prozent würden der Pflicht auch nachkommen, rechnet er vor. “Allerdings geht es da nicht nur um die Arbeitspflicht, sondern auch um Wertekurse, die ebenfalls verpflichtend sind. Das ist ja auch im Vorarlberg-Kodex so.” Gut für Vorarlberg: Seit die Bundesbetreuungsagentur in den Erstaufnahmezentren wie Traiskirchen Wertekurse abhält, müssen sie für den “Vorarlberg Kodex” im Land nicht mehr angeboten werden – schließlich haben die Betroffenen das Zertifikat schon in der Tasche.
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Auch Deutschkurse sind kein Problem mehr, führt Landesrat Allgäuer aus. “Werte und Sprache haben wir aufgestuhlt, da haben wir mittlerweile genügend Angebote.” Bleibt also noch die Arbeitspflicht. Die Zahl derjenigen, die unter die Verpflichtung fallen, ist in den vergangenen Monaten zurückgegangen. Waren es Anfang Jänner noch 700 und Mitte März 600, müssten, Stand jetzt, noch 500 Asylwerberinnen und Asylwerber einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen, rechnet Allgäuer vor. Das sind alle Asylwerber in organisierter Betreuung, die keine Betreuungspflichten oder Krankheiten haben, sowie zwischen 18 und 60 Jahre alt sind.

Michael Rünzler von der Caritas Flüchtlingshilfe sieht auch im neuen Gesetz ein Problem bei der Arbeitssuche. Zwar dürfen Asylwerber jetzt auch für NGOs tätig sein. Allerdings: “Leider wurde dies an das Vorhandensein von mindestens fünf Zivildienststellen geknüpft, wodurch viele Organisationen davon ausgeschlossen wurden.” Man sei gemeinsam mit dem Land bereits auf Organisationen zugegangen, die die Voraussetzungen erfüllen, allerdings noch ohne konkrete Einsätze.

Von der Verpflichtung hält er wenig. “In Vorarlberg machen wir nach wie vor sehr gute Erfahrungen mit gemeinnütziger Arbeit. Wir sehen derzeit keinen Bedarf für Verpflichtungen oder Sanktionsmöglichkeiten.” 1100 Stunden gemeinnützige Tätigkeit seien von Asylwerbern im ersten Quartal des Jahres geleistet worden, dazu 7800 Stunden innerhalb der Caritas.

Die Arbeitspflicht besteht in Vorarlberg zwar schon länger, laut Allgäuer wird aber spätestens mit dem Sanktionsmechanismus verstärkt nach Betätigungsmöglichkeiten gesucht. “Wir gehen in Kürze in Begutachtung. Danach starten wir. Wir sind schon mit vielen Gemeinden in Kontakt.” Einsatzmöglichkeiten finden sich etwa in Stadtgärtnereien oder beim Landesforstgarten. Der Beginn müsse reibungslos verlaufen – und sei gar nicht so einfach. “Anfänglich braucht es zuständige Ansprechpartner vor Ort und eine Betreuung.” Die Sanktionen möchte Allgäuer nicht als Bestrafung bewerten. “Wir wollen sie als Anreiz für gelungene Integration sehen.”