Pensionsausgaben explodieren

Politik / 19.05.2025 • 09:28 Uhr
Pensionsausgaben explodieren
38 Milliarden Euro werden 2029 voraussichtlich in den Pensionsbereich fließen: Der Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes dürfte laut Finanzministerium auf 29 Prozent steigen. Foto: APA

WIFO-Expertin Schratzenstaller: Langfristige Anhebung des Pensionsalters „jetzt“ fixieren.

SCHWARZACH. 18 Milliarden Euro sind 2019 aus dem Bundesbudget in den Pensionsbereich geflossen. Im vergangenen Jahr handelte es sich um 30, 2029 werden es laut Finanzministerium voraussichtlich 38 Milliarden Euro sein. Durch die Geldentwertung relativiert sich einiges, aber nicht alles. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes steigt, allein in den zehn Jahren bis 2029 von 24 auf 29 Prozent.

Ursprünglich waren die Mittel zu gleich großen Teilen für Beamtenpensionen und die Pensionsversicherung für alle anderen Gruppen nötig. Beamtenpensionen sind jedoch ein Auslaufmodell, daher verlagert sich das Gewicht zur Pensionsversicherung. 2029 werden allein dafür 18 Prozent oder fast ein Fünftel aller Budgetmittel erforderlich sein.

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Für die Entwicklung gibt es laut WIFO-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller mehrere Erklärungen: Zum einen gebe es eine starke Zunahme der Zugänge in die Pension. Salopp formuliert: Die starke Baby-Boomer-Generation kommt ins Alter. Zum anderen seien die Ausgaben inflationsbedingt gestiegen, weil Pensionen ja angepasst werden würden.

Bei alledem muss beachtet werden, dass aus dem Bundesbudget nicht das gesamte Pensionssystem finanziert wird: Hier geht es um Ausgleichzulagen (Mindestpensionen) sowie Zuschüsse, die es braucht, weil Versichertenbeiträge bei weitem nicht ausreichen.

APA9156612 – 21082012 – ALPBACH – …STERREICH: WIFO Budgetexpertin Margit Schratzenstaller anl. eines PressegesprŠches zum EU-Projekt “Welfare, Wealth and Work for Europe”, beim 68. EuropŠischen Forum Alpbach, am Dienstag, 21. August 2012, in Alpbach. APA-FOTO: BARBARA GINDL
„Die Entwicklung schränkt den Spielraum für andere Ausgaben des Bundes deutlich ein”, sagt Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO). Foto: APA

Die Entwicklung hat laut Schratzenstaller Folgen: „Sie schränkt den Spielraum für andere Ausgaben des Bundes deutlich ein.“ Daher sei es dringend geboten, Schritte zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters umzusetzen. Dazu fixiert hat die Regierung etwa Verschärfungen bei der Korridorpension. Darüber hinaus müsste langfristig aber auch eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters ins Auge gefasst werden, so Schratzenstaller: „Das müsste bereits jetzt geschehen. Eine solche Reform erfordert aufgrund des Vertrauensschutzes eine erhebliche Vorlaufzeit.“ Außerdem müsse in Gesundheitsvorsorge ebenso investiert werden wie in altersgerechte Arbeitsplätze.

Stand heute wäre eine Anhebung des Pensionsalters ab 2035 möglich. Bis dahin ist jenes der Frauen an das der Männer (65) angeglichen. Außerdem wäre die Vorlaufzeit ausreichend.

Pensionsausgaben explodieren
Sozialrechtler Wolfgang Mazal: „Wollte man eine Automatik, könnte man gleich den ersten Schritt machen, und eine langsame Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters beginnen.“ Foto: APA

Die Regierung zögert. Sie hat zwar einen automatischen Nachhaltigkeitsmechanismus vorgesehen, der langfristig zu Veränderungen führen soll und laut dem Sozialrechtler Wolfgang Mazal auch zu begrüßen ist. Zu befürchten sei jedoch, dass dieser Mechanismus zahnlos bleibe, weil der Wille dazu bei ÖVP, SPÖ und Neos unterschiedlich stark ausgeprägt sein dürfte: „Wollte man eine Automatik, könnte man ja gleich den ersten Schritt machen, und eine langsame Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters beginnen.“

Nur für die, die länger arbeiten können

Dagegen werde oft argumentiert, dass Ältere dann in Arbeitslosigkeit gedrängt werden würden. Das stimme jedoch nicht, so Mazal: Bei der laufenden Anpassung des Pensionsaltes der Frauen an das der Männer steige „völlig parallel“ auch die Erwerbsbeteiligung in der betroffenen Altersgruppe. Außerdem liege es auf der Hand, dass ein höheres Pensionsalter nur für Personen gelten könne, die gesundheitlich in der Lage sind, länger zu arbeiten. Für die, die es nicht sind, würden Regelungen der Invaliditätspension maßgeblich bleiben.