Land stutzt die Wohnbauförderung

Landesregierung muss sparen, was sich jetzt auch auf Vorarlbergs Wohnungskäuferinnen und Hausbauer auswirkt.
Wolfurt Das war eine toxische Mischung: Die Wirtschaft musste am Leben erhalten werden; auch die Bauwirtschaft. Die Zinsen schnellten in die Höhe, die Preise für Wohnungen, Hausbau und Grundstücke ebenfalls. Die Teuerung fraß finanziellen Spielraum auf, den Rest erledigte die Finanzmarktaufsicht: Sie setzte eine EU-Vorgabe so um, dass die Kreditvergabe wesentlich strenger wurde; in Zeiten, in denen Wohnungen eh schon kaum leistbar sind. Das Ergebnis: Der Immobilienmarkt brach ein. Die Landesregierung versuchte dem mit einer massiven Erhöhung der Wohnbauförderung entgegenzuwirken. Nun hat sich zumindest die Zinslage entspannt, die strengen Kreditvergaberegeln laufen aus. Die budgetäre Situation des Landes hingegen sieht weniger rosig aus; also rudert die Landesregierung wieder zurück. Und das überraschend kurzfristig: Die Wohnbauförderung wird wieder kräftig reduziert – ab 1. Juli dieses Jahres.
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Vorarlbergs Landesregierung wollte sich nicht lumpen lassen. Bis zu 150.000 Euro und mehr gab es für Familien, die sich zum Beispiel ein Reihenhaus bauten. Allein die Basisförderung für Wohnungen und Reihenhäuser betrug 100.000 Euro. Attraktiv auch der Zinssatz: Entweder man entschied sich für einen Einstiegszins von 0,25 Prozent, oder für einen Fixzins von 1,25 Prozent auf die gesamten 35 Jahre Laufzeit. Zusätzlich führte das Land einen Eigenmittelersatzkredit ein; 25.000 Euro zinsfrei für 20 Jahre, wenn Eigenmittel für einen Kredit fehlten.
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Das Problem dabei: Die Kosten gingen nach oben, die Einnahmen sanken. Denn die niedrigen Zinsen bei gleichzeitig hohen Kreditzinsen machten es unattraktiv, das Landgeld vorzeitig zu tilgen. Die Wohnbauförderung finanziert sich aber einerseits durch diese Rückflüsse, andererseits durch die Einnahmen eines Beitrags über die Lohnnebenkosten. Jetzt klafft im Landeshaushalt dort eine Finanzierungslücke, wo die Landesregierung früher Überschüsse erwirtschaftete. In Zeiten des Spardrucks steuert die Landesregierung also gegen.

Die Eckpunkte: Die Basisförderung für Wohnungen wird auf 50.000 Euro halbiert, jene für Reihenhäuser sinkt auf 40.000 Euro, für Einfamilienhäuser von 40.000 auf 30.000 Euro. Auch an der Zinsschraube wird gedreht. Den Einstiegszins erhöht die Landesregierung von 0,25 Prozent auf 1 Prozent, den Fixzins von 1,25 Prozent auf 3 Prozent. Der Eigenmittelersatzkredit wird komplett abgeschafft.
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Dies geschieht aus zwei Gründen. Erstens: Der Markt hat sich verändert, argumentierten Landeshauptmann Markus Wallner und Wohnbaulandesrat Marco Tittler bei der Präsentation der neuen Richtlinie. Die Zinsen sind gesunken, die Gesamtbelastung für Wohnungskäufer würde deshalb nicht steigen. Die Finanzierung verschiebe sich nur wieder stärker in Richtung Banken, betonte Wallner. Der zweite Grund: Die Landesregierung budgetierte mit Ausgaben von rund 180 Millionen Euro. Nach jüngsten Prognosen dürften sie aber heuer 230 Millionen Euro betragen. Mit den Förderungssenkungen möchte die Landesregierung es zumindest schaffen, den Budgetpfad einzuhalten, erläuterte Tittler.
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Wohnbauexperte Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen, versteht die Änderungsgründe. “Die Kürzung ist im Vergleich zu den Vorjahren schon erheblich. Aber im Ländervergleich verfügt Vorarlberg immer noch über ein hervorragendes Wohnbauförderungsmodell. Ein Prozent Verzinsung zu Beginn ist auch in anderen Bundesländern üblich. Und für eine Familie mit zwei Kindern bleiben immer noch 100.000 Euro beim Wohnungskauf.” Amann ist aber auch überzeugt: “Für die private Immobilienwirtschaft ist die neue Richtilinie nicht wirklich ein Signal für mehr Hoffnung.” Dies liege aber auch daran, dass vor allem Banken ihrer Finanzierungsaufgabe nicht nachkommen würden. “Die Immobilienwirtschaft ist nach wie vor in einer schwierigen Situation. Aber ich denke, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Immobilie nach und nach wieder zurückkehren wird”.
Die Richtlinie muss zwar noch beschlossen werden, sie soll aber schon ab 1. Juli gelten. Aktuelle Projekte sollen aber davon unberührt bleiben. Wer etwa einen Vorvertrag oder andere Schriftstücke vorweisen kann, die zeigen, dass man schon dran ist, kann sich die alten Konditionen sichern.