Nun fix: Wolf darf geschossen werden

Politik / 16.07.2025 • 09:59 Uhr
SPAIN-ANIMALS-WOLF
Im Großen Walsertal hat aller Wahrscheinlichkeit nach ein Wolf Nutztiere gerissen. AFP

Die Verordnung zum Abschuss liegt vor. Sie spricht eine deutliche Sprache.

Thüringerberg, St. Gerold Dem Wolf, der in Thüringerberg und St. Gerold Schafe und Ziegen gerissen haben soll, geht es an den Kragen. Eine entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz lag am Mittwoch vor, jene aus Feldkirch soll bald folgen. Darin ist die Rede von einem Schadwolf: Er soll entnommen, also erschossen, werden. Am Abend traten sie in Kraft. 

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Die Risse im Großen Walsertal sorgen seit dem Wochenende für Diskussionen. Wie die VN berichteten, wurden zunächst auf der Alpe Alpila in Thüringerberg drei tote Schafe entdeckt, eines ist verletzt. Ein abgängiges Tier stellte sich am Mittwoch ebenfalls als tot heraus. Auch auf der Nachbaralpe, der Gaßner Alpe in St. Gerold, zeichnete sich ein ähnliches Bild. Dieses Mal waren Ziegen betroffen. Ein Kitz ist tot, fünf Tiere verletzt – wobei eine Ziege notgeschlachtet werden musste. Zwei Ziegen sind verschwunden. Experten des Landes machten sich daraufhin vor Ort ein Bild und erstellten ein landwirtschaftliches und wildbiologisches Gutachten. Sie wurden den Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Feldkirch zugestellt, wo sich die infrage kommenden Jagdgebiete befinden. Dann waren die BH am Zug.

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In den Erläuterungen zu den Verordnungen der BH heißt es: „Die Verletzungsmuster sowie das Fraßbild an den getöteten Nutztieren auf beiden Alpen weisen Merkmale auf, die mit der typischen Nutzungsweise eines Wolfs übereinstimmen.“ Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe der Ereignisse sei davon auszugehen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um denselben Verursacher handelt.

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Außerdem: „Der Riss von Nutztieren durch Wölfe ist kein ‚normales‘ Betriebsrisiko. Stattdessen sind Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren durch einen Wolf als ein spezifisches, außergewöhnliches Risiko einzustufen, das besondere Management- und Schutzmaßnahmen erfordert.“ Im vorliegenden Fall lägen nachweislich mehrere Übergriffe innerhalb eines Zeitraums von weniger als 48 Stunden durch ein Großraubwild vor. Neben wirtschaftlichen Schäden ist auch vom Tierleid die Rede: Die betroffenen Nutztiere seien großen Schmerzen ausgesetzt.

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Die Verordnungen ermöglichen den Erläuterungen zufolge eine vorübergehende Ausnahme von der ganzjährigen Schonzeit des Wolfes, längstens bis 30. September. Sie gilt für einen Umkreis von zehn Kilometern um die Rissorte. Das betrifft mehrere Jagdgebiete.

Wolfsverdacht Gaßneralpe
Mehrere Ziegen wurden auf der Gaßner Alpe verletzt. Rinderer

In den Erläuterungen ist auch Thema, dass es in beiden Fällen Zäune unter Strom gibt. “Jedoch konnten diese Maßnahmen die Vorfälle nicht verhindern.” Andere Herdenschutzmaßnahmen wie Behirtung, der Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferch seien faktisch nicht möglich oder nicht zumutbar.

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Über den richtigen Umgang mit dem Wolf gibt es viele emotionale Debatten, zuletzt auch im Landtag. Lange Zeit galt der Großräuber in Teilen Europas, auch in Österreich, als ausgestorben. Nun kehrt er zurück. Immer wieder kommt es zu Nutztierrissen und damit auch zu Forderungen nach einer besseren Handhabe gegen den Wolf. Auf EU-Ebene setzte es kürzlich Konsequenzen: Der Schutzstatus des Raubtiers wurde von “streng geschützt” auf “geschützt” abgestuft. In den VN pochte Agrarlandesrat Christian Gantner (ÖVP) auf einen noch weiterreichenden Handlungsspielraum. Es müsse möglich sein, präventiv gegen Wölfe vorzugehen.

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