Kommentar: Richtung Erbschaftssteuer
Gut möglich, dass es in zehn Jahren eine Erbschaftssteuer geben wird in Österreich. Darauf ist es jedenfalls angelegt. Und zwar nicht so sehr durch Linke, die zwar aus ideologischen Gründen dafür wären, aber keine Mehrheit haben, um eine solche durchsetzen zu können, sondern durch sogenannte Bürgerliche, die in Wahrheit Populisten sind: Sie legen sich wortreich quer, lassen es aber darauf hinauslaufen.
Das gängigste Argument gegen eine Erbschaftssteuer ist, dass die Belastung hierzulande ohnehin schon so hoch sei. Das ist korrekt. Dafür gibt es jedoch Erklärungen. Allen voran: Für Pensionen, Gesundheit und Pflege ist sehr viel Geld nötig. Genauer: Knapp 25 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung. Tendenz steigend. Laut einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ist das der Hauptgrund dafür, dass die Staatsaugabenquote auch langfristig weiter zunehmen wird.
Vor ein paar Jahren noch hat man sagen können, bei einer Erbschaftssteuer gehe es ja nur um eine Umschichtung. Also um eine Entlastung von Einkommen und eine Belastung von Vermögen, die hierzulande kaum besteuert werden.
Mittlerweile geht es aufgrund der budgetären Lage jedoch um viel mehr: So wie es ausschaut muss die Steuerbelastung insgesamt erhöht werden. Und da erscheint es vernünftig, wenn schon, denn schon nicht bei Einkommen (oder gar dem Konsum) anzusetzen, sondern zum Beispiel bei Erbschaften.
Wobei klar ist, dass es auf die Ausgestaltung ankommt: Ein durchschnittliches Erbe ist anders zu behandeln als das Millionenerbe in Form einer Villa; und ein solches wiederum anders als die Übertragung eines Familienunternehmens, bei dem ein größeres Allgemeininteresse besteht, dass es jedenfalls weitergeführt wird. Das sollte sich jedoch alles regeln lassen.
Der Punkt ist: Wer eine Erbschaftssteuer oder überhaupt höhere Steuern ablehnt, wie es insbesondere ÖVP und FPÖ auf Bundes-, aber auch Landesebene tun, der muss auch B sagen. Das machen die beiden jedoch nicht. Was eben bedeutet, dass sie es auf höhere Steuern und eben auch eine Erbschaftssteuer hinauslaufen lassen.
„B sagen“ würde bedeuten, zum Beispiel auf eine allmähliche Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters auf 70 zu drängen. So große Maßnahmen wären notwendig (und möglich, wenn man wollte). Sparen bei Zugewanderten oder Minderbemittelten hingegen würde allenfalls Symbolisches bringen, um einen Gegenvorschlag zu nennen, der immer wieder kommt: Die Gesamtkosten für die Mindestsicherung etwa liegen weit unter einem Prozent des BIP.
Natürlich: Es ist weiterhin erlaubt, eine Erbschaftssteuer oder andere neue Steuern abzulehnen und zugleich keine großen Reformen durchzuführen. Es ist jedoch unehrlich, um es vorsichtig zu formulieren. Und es ist obendrein fahrlässig auch gegenüber nachfolgenden Genrationen, die ohnehin schon so viele Schwierigkeiten haben werden, dass man ihnen nicht auch noch unnötig große Budgetprobleme hinterlassen sollte.
Johannes Huber betreibt die Seite dieSubstanz.at – Analysen und Hintergründe zur Politik.
Kommentar