Warum die Wehrdienstbefragung wackelt

Zusätzlich zur Uneinigkeit in der Bundesregierung gibt es jetzt rechtliche Bedenken.
SCHWARZACH. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat sich für eine Volksbefragung zur Wehrdienstreform ausgesprochen. Ob eine solche zustande kommen wird, ist jedoch offen. Erstens: In der Regierung herrscht Uneinigkeit. Und Stocker hat auf „Puls24“ gerade festgestellt: „Wenn ich keine Mehrheit in der Regierung finde, dann kommt sie nicht.“
Zweitens: Es gibt rechtliche Bedenken. Ex-Bundespräsident Heinz Fischer hat in einem Gastkommentar im „Standard“ daran erinnert, dass es bei einer Volksbefragung um eine Angelegenheit von „grundsätzlicher Bedeutung“ gehen muss. Davon könne die Rede sein, wenn „sie wichtig ist und statt der Details der Umsetzung die Grundrichtung der Politik in einem bestimmten Bereich betrifft“, heißt es in einem Verfassungskommentar, an dem der ehemalige VfGH-Präsident Karl Korinek mitgewirkt hat.

Bei der bundesweiten Volksbefragung 2013 hat es nach Einschätzung des Verfassungsexperten Peter Bußjäger „ganz klar“ eine grundsätzliche Fragestellung gegeben. Damals ging es um die Einführung eines Berufsheeres oder die Beibehaltung der Wehrpflicht. 60 Prozent sprachen sich für letzteres aus. Würde es nun darum gehen, ob der Wehrdienst überhaupt verlängert werden soll, könnte laut Bußjäger wohl ebenfalls von einer grundsätzlichen Angelegenheit gesprochen werden.
Das hat Stocker aber schon ausgeschlossen. Er will, dass es um zwei von mehreren unterschiedlichen Modellen der Verlängerung geht, die eine Expertenkommission vorgeschlagen hat. Also etwa die von der Kommission empfohlene Variante acht Monate Grundwehrdienst plus zwei Monate verpflichtende Milizübungen oder eine andere; zum Beispiel sechs Monate Grundwehrdienst wie bisher, aber zusätzlich insgesamt 100 Tage Milizübungen.

Da kann laut Bußjäger nicht mehr so ohne weiteres gesagt werden, dass das hält. Zur Orientierung könne man das Ganze herunterbrechen: „Wenn sich der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin denkt, woher soll ich wissen, welches Modell besser ist, hat es nicht mehr die grundsätzliche Bedeutung.“
Was alles andere als egal ist: „Eine Volksbefragung kann vor den Verfassungsgerichtshof gebracht werden. Insofern ist es nicht Jux und Tollerei, welche Formulierung man wählt“, so Bußjäger. Es kann Folgen haben, wie man auch in den Ländern weiß, wo das Instrument der Volksbefragung ebenfalls existiert: Vor wenigen Wochen erst hat das Höchstgericht eine Volksbefragung zu einem Lokalbahnbau in Salzburg sowie eine solche zu Windkraftanlagen in Kärnten für rechtswidrig erklärt: Die eine sei unklar, die andere wertend formuliert gewesen.

In Vorarlberg wiederum hat die Landeswahlbehörde im Jänner den Antrag der Initiative für den Erhalt der Geburtshilfe im Krankenhaus Dornbirn abgelehnt, eine Volksbefragung dazu durchzuführen. Und zwar unter anderem weil die Fragstellung zu wenig konkret gewesen wäre. Schwacher Trost für sie: Eine Volksbefragung ist auch für einen Bundeskanzler eine harte Nuss.