Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Kommentar: Gemeindepleiten

Politik / 20.02.2026 • 07:15 Uhr

Die Gemeinde Matrei in Osttirol ist im Grunde bankrott. Der Rechnungshof hat unlängst einen Bericht veröffentlicht, der ein bizarres Sittenbild einer finanziellen Misswirtschaft zeichnet. Dieses beginnt bei geschönten Gemeindebilanzen und endet bei vom Rechnungshof aufgelisteten Verstößen gegen die Tiroler Gemeindeordnung. Die juristische Aufarbeitung des Geschehenen dürfte erst am Anfang stehen. Potenziell verantwortlich ist der Bürgermeister, der jede Schuld von sich weist, aber auch alle Mitglieder der Gemeindevertretung oder des Überprüfungsausschusses, welche die Vorlagen des Bürgermeisters abgenickt haben. Liest man die Vorwürfe des Rechnungshofes, dann scheint es unwahrscheinlich, dass diese noch gut schlafen können. In der Zwischenzeit bleibt dem Land Tirol nichts anderes übrig, als die Gemeinde vor dem Insolvenzrichter zu retten.

In Vorarlberg sieht sich die Gemeinde Zwischenwasser nicht in der Lage, ein Budget für das kommende Jahr zu beschließen. Es fehlen angeblich zwei Millionen Euro. Unklar ist, ob die Gemeinde keine Bank findet, die bereit ist, ihr dieses Geld zu leihen oder ob sie keine Möglichkeit sieht, das Darlehen zurückzuzahlen. Wenn das Land nicht mit Geld aushelfe, müsse man an der Infrastruktur sparen, möglicherweise sogar eine von insgesamt vier Volksschulen schließen, sagt der Bürgermeister.

Im Interesse der Steuerzahler ist es selbstverständlich lobenswert, wenn eine Gemeinde das Schicksal von Matrei vermeiden will. Dass Gemeinden zahlungsunfähig werden, ist in Österreich seit 1945 nicht mehr vorgekommen, aber nur deshalb, weil sie der Steuerzahler immer wieder gerettet hat. Rechtlich wäre es durchaus möglich, dass auch eine Gemeinde wie Private insolvent werden kann.

Allerdings sieht das Gesetz in diesem Fall einige Unterschiede zu wirtschaftlich tätigen Unternehmen vor: Es dürfte grundsätzlich nur solches Vermögen verwertet werden, welches der Gemeinde ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgabenerfüllung entzogen werden kann. Mit anderen Worten: Zwischenwasser würde seine Volksschulen ebenso behalten wie das Rathaus oder den Gemeindesaal. Im Ernstfall bliebe für die Gläubiger nicht viel übrig, das dürften auch die Banken wissen.

Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.