Zahnärztin von wütender Patientin verletzt

VN / 20.02.2026 • 12:23 Uhr
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eckertDie Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher.

Slowakin stritt mit Medizinerin und verdrehte ihr den Arm, 1800 Euro Geldstrafe.

Feldkirch Anfang September hatte die 46-jährige Angestellte einen Zahnarzttermin im Oberland. Sie war zuvor bereits zwei Mal in der Praxis gewesen, hatte aber von ihrer Rechnung in der Höhe von rund 3500 Euro noch nichts bezahlt. Deshalb hatte die 31-jährige Medizinerin zur Sicherheit als Pfand den Schweizer Ausweis der Patientin einbehalten. An jenem Tag kam die Patientin jedoch in die Arztpraxis, um ihr Dokument abzuholen. „Ich musste mich in der Schweiz abmelden, deshalb brauchte ich dringend das Dokument“, gibt die Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch an.

Streit um Ausweis

Die Ärztin wollte einen österreichischen oder einen Schweizer Ausweis als Sicherheit behalten. Die Patientin bot ihren slowakischen Reisepass zum Tausch an, doch es blieb beim „Nein“. Es kam zum Handgemenge, die Patientin wurde laut und schrie in der Praxis herum. Die Medizinerin sagte, sie solle gehen, dirigierte die wütende Frau Richtung Ausgang, als die Slowakin nach ihrem Arm griff und ihn umdrehte. Die Zahnärztin riss sich los, die langen Fingernägel der Patientin hinterließen eine Schürfwunde, weshalb die Verletzte Anzeige bei der Polizei erstattete.

“Wir hatten beide Stress, ich und meine Zahnärztin, aber ich bleibe dabei, dass ich sie nie berührt habe“, behauptet die Angeklagte. „Ich muss irgendein Pfand einbehalten, ich habe schon ein paar Mal erlebt, dass offene Rechnungen nicht bezahlt wurden“, rechtfertigt sich die Zeugin für das Einbehalten des Dokumentes.

Schuldspruch

Das Gericht glaubt der Zeugin, die Slowakin wird wegen Körperverletzung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Denselben Betrag gibt es auf Bewährung. Die Angestellte verdient in der Schweiz mit 2770 Franken netto pro Monat ganz gut, wohnt in Vorarlberg. Dennoch hat sie 5000 Euro Strafen bei der BH offen und 3500 Euro wegen der Zahnbehandlung. Die Höhe der Strafe berücksichtigt die finanzielle Situation. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Frau keinen Anwalt hat.